Bitte um Hilfe

Begonnen von Nina123, 28. Mai 2013, 12:51:39

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Nina123

Hallo Ihr alle,

ich glaube ich bin hier garnicht richtig, ich seid alle bestimmt die glücklichsten Schwangeren der Welt....

Ich brauche mal rat.... ich bin in der 9 Woche schwanger und meine Lebenssituation ist mehr als unglücklich!
Bin seid 3 Wochen entlich geschieden, mein Mann hat mich mehrere Jahre sehr unnett behandelt... einzelheiten will ich hier mal nicht erwähnen.

Ein paar wochen vor der Scheidung ist es nicht ganz gewollt zum Geschlechtsverkehr gekommen... das Ergebniss habe ich oben ja schon erwähnt!

Ich habe bereits 2 grosse Kinder und will drei wollten uns jetzt eigentlich von den Strapazen der letzten Jahre erholen! Nun bin ich schwanger, mein Exmann droht mir was natürlich lächerlich ist aber für mich ist der Gedanke mit Ihm die Verbindung über und wegen dem Kind weiter zu haben so unerträglich! (Meine grossen Kinder sind nicht von Ihm)
Ich wollte komplett abschliessen. Meine ganzen freunde Raten zum Abbruch, sie kennen meinen Exmann halt auch!

Ich bin so zwigespalten, einerseits liebe ich kinder... andererseits befreit mich der gedanke es nicht zu bekommen schon sehr ... ich habe solche Ängste... ich will entlich frei sein von Ihm!

Sagt mir irgendwas...
Ich bin wirklich verzweifelt!

Jessy005

Hallo,

ich kann dich einerseits schon verstehen, aber wegmachen, wie wäre es denn mit Adoption? Es gibt so viele Menschen die versuchen Kinder zu bekommen und aus so vielen Gründen klappt es einfach nicht, vielleicht gibst du dem Kind und anderen Paaren einfach die Chance dein Kind zu bekommen!?

LG

Clärchen

Hallo Nina,

oh man, es verschägt mir grade ziemlich die Sprache.  :-X Es tut mir sehr leid, was Dir wiederfahren ist!
In Deinem Fall könnte ich eine Abtreibung nachvollziehen. Und dennoch habe ich die Hoffnung das Du ja zum Baby sagst, es austrägst und es dann abgibst? Viele haben nach einer Abtreibung große Probleme zurecht zu kommen mit dem Gewissen und nur darum würde ich Dir raten das Baby auszutragen und dann wegzugeben, wenn es nicht anders mit Deiner Situation vereinbar ist.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel kraft für die richtige Entscheidung und alles Gute!!
ÜZ 19 hat Glück gebracht! :)

11.01.2012-10:47Uhr-3630g-52cm-36,5KU

30.04 SST pos. bei ES+11

http://www.wunschkinder.net/forum/zanzeige.php?0,userid=89861,nummer=4


ÜZ 3 hat Glück gebracht :)

30.08.2013-16:32Uhr-3390g-50cm-34,5KU

14.12. SST pos. bei ES+11

http://www.wunschkinder.net/forum/zanzeige.php?0,userid=89861,nummer=11

Nastassia

Es tut mir sehr leid, was dir da alles passiert ist und ich wünsche dir, das es euch bald wieder besser geht!

Der Rat deiner Freunde ist sicher nur nett gemeint, aber sowas zu sagen ist leichter, als es zu tun, deshalb solltest du da sehr viel mehr auf dein eigenes Gefühl hören, denn du musst mit dieser Entscheidung leben.

Horch in dein Inneres und ziehe vielleicht ( oder sogar unbedingt ) eine Beratungsstelle wie ProFamilia hinzu.

Alles Gute für dich!


Eliza

Hallo Nina,

rechtlich ist das nicht so einfach, das Kind nach der Geburt wegzugeben. Einer Adoption müsste auch der Kindesvater zustimmen, ich weiß nicht, ob Dein Ex-Mann das machen würde.

Einen Abbruch könnte ich auch nachvollziehen, aber (so habe ich das verstanden): Du willst ja eigentlich nicht Dein Kind loswerden, sondern Dein "altes Leben", insbesondere Deinen Ex-Mann.

Psychisch ist das sicher nicht leicht zu trennen. Ich würde Dir zu mehreren Beratungen raten: 1. bei ProFamilia oder bei einer Psychologin, damit Du Dir klar wirst, ob Du wirklich das Kind nicht möchtest, 2. bei einer Fachanwältin für Familienrecht (vielleicht die, die Dich geschieden hat), welche Rechte Dein Mann hat. So wie der drauf ist, sind das nämlich nicht besonders viele. Die Berührungspunkte können auch über einen Umgangspfleger vermieden werden, da kann man ganz viel machen.

Lass Dich nicht von der Angst auf eine zu starke Verbindung mit Deinem Ex-Mann durch die Geburt verunsichern - das kann man prima lösen.

Ich wünsche Dir alles Gute bei dieser schwierigen Entscheidung. 
Omnia Vincit Amor


Martina

Ich würde dir auch ganz dringend raten dich schnell zu einer Beratungsstelle zu begeben. Pro-Familia, Caritas, etc. Die werden dir am besten helfen können. Ein Abbruch ist nicht einfach, aber vermutlich ist es ein Leben mit einem gewalttätigen (?) Vater auch nicht. Er wird auf jeden Fall Rechte an dem Kind haben. Wohnt ihr weiterhin in derselben Stadt? Hat er überhaupt Interesse an dem Kind? Vielleicht will er ja auch gar nicht.

Es ist eine sehr sehr schwere Entscheidung und ich möchte gerade nicht in einer Haut stecken. s-druecken



Snowwhite

Liebe Nina!

Es tut mir sehr leid, was du alles durchmachen musstest. Ich denke jeder kann verstehen, wenn du dich gegen das Kind entscheiden würdest.

Da du dich aber sehr schwer mit der Entscheidung tust und nicht wirklich weißt, was du möchtest, würde ich dir auch dringend empfehlen dich an eine Beratungsstelle zu wenden.
Denn egal was andere dir raten, letztendlich musst du mit der Entscheidung leben. Deswegen solltest du dir sicher sein, was du wirklich möchtest.

Ich wünsche dir viel kraft für die nächste zeit.


Sternchen (12/14) ganz fest im Herzen


Drops

ihr seid ja geschieden.
wenn er dich nun in der ehe schon schlecht behandelt hat und das baby dass bei unfreiwilligem geschlechtsverkehr entstanden ist auf der welt ist würde ich direkt antrag auf alleiniges sorgerecht stellen.
da hast du gar keine schlechte chancen dass es dir zugesprochen wird (kindswohlgefährdung) und dann brauchst du auch keinen weiteren kontakt zu ihm.

sollte das mit dem unterhalt nicht laufen kann das JA über eine beistandschaft für dich einspringen sodass du ihn gar nicht kontaktieren musst.


*02/08
*02/16

Zafala

Zur Adoption freigeben? Das darf sie nicht, denn er hat als Vater ebenfalls das Recht auf sein Kind! Er muss genauso zustimmen wie sie.
Abgesehen davon ist ein Kind zur Adoption freizugeben zu dem man 9 Monate eine Bindung aufgebaut hat sehr schwer.


Liebe Nina,

Was soll ich dir raten?
Ein Rat ist da schwierig.
Die Frage ist doch, ob du dieses Kind möchtest.
Ungeachtet aller äußeren Umstände: Welche Gefühle hast du beim Gedanken an den Abbruch?

Noch ist die Rechtslage so, dass ein Vater nicht automatisch das Sorgerecht bekommt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
Wenn du keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragst, musst du meines Wissens den Vater nichtmal in der Geburtsurkunde angeben. Solange er da nicht drin steht, hat er auch keine Rechte.
Allerdings kann er natürlich auf Anerkennung der Vaterschaft klagen und diese dann auch mit einem Gentest bestätigen. Dann bekommt er zwar kein Sorgerecht, aber Umgangsrecht.
Deine Chance ist dann auf Begleiteten Umgang übers Jugendamt zu setzen und eben mit den Gewalterfahrungen zu argumentieren.
Abgeben musst du dein Kind die ersten Jahre nicht. Es ist nicht zumutbar für ein Keinkind. Daher hat er nur Stundenweise Umgangsrecht. Das ändert sich aber bei guter Führung  und mit dem Alter des Kindes.

Eine Bekannte von mir hat jeden Kontakt zum Kindsvater abgebrochen, diesen nicht angegeben, verzichtet deswegen auch auf Geld vom Amt fürs Kind. So hat er keinen Zugriff auf das Kind, sie zwar ein paar Hundert Euro weniger im Monat, aber die Sicherheit, dass er nie in die Nähe des Kindes kommen wird.
Viele Väter machen sich nicht die Mühe zu klagen.

Das nur als Gedankengang zu der Vaterproblematik.

Die Entscheidung wirst nur du treffen können und ich wünsche dir alles Gute dafür.
Ein Abbruch ist immer eine schwere Entscheidung, aber nicht für jede Frau ist er die falsche Entscheidung.

03/10, 11/13, erwartet 05/17

Drops

Stand: Mai 2013, Quelle

ZitatWas ist Sorgerecht und habe ich es als Vater?
Wenn ein Baby zur Welt kommt, dann hat automatisch seine Mutter das Sorgerecht. Dieser rechtlicher Begriff umfasst alle Rechten und Pflichten für das Kind. Sie muss sich um ihr Kind kümmern und es beschützen, ist aber auch seine gesetzliche Vertretung und verwaltet sein Vermögen.

Als Vater haben Sie automatisch Sorgerecht:

- Wenn Sie mit der Mutter des Babys verheiratet sind (entweder bereits zur Zeit der Geburt oder danach)

- wenn ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragt und diese dem Kindeswohl nicht widerspricht.


Ein Eintrag als Vater in der Geburtsurkunde oder die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht gleichbedeutend mit dem Sorgerecht. Das muss gesondert beantragt werden.



*02/08
*02/16

Martina

Pam, das soll aber geändert werden. Das habe ich noch vor ein paar Tagen im Radio gehört. Jetzt soll nicht mehr die gemeinsame Sorge erklärt werden (bei unverheirateten), sondern das alleinige Sorgerecht. Keine Ahnung bis wann sie das durchsetzen. Ein Umgangsrecht hat der Vater aber trotzdem!




Drops

Wenn das kindswohl gefährdet ist aber doch nicht.


*02/08
*02/16

Mondlaus

Nina 123, geh so schnell wie möglich zu einer Beratungsstelle. Diese werden dir bei der Entscheidungsfindung helfen. Pro Familia sind sehr gut und einfühlsam. So wirst du deinen Weg finden, denn niemand hier kann von einem Post beurteilen, ob ein Abbruch der richtige Weg ist. du Hast insgesamt noch bis zue 14. SSW, oder 12 Wochen nach dem S*ex.

Wenn dein Mann dich vergewaltigt hat - dann solltest du dich ebenfalls beraten lassen, ob du es zur ANzeige bringen sollst, dies kann auch Pro Familia machen. Sie können dir auch weitere Hilfen anbieten.

Wegen Sorgerecht, als alleinstehende Mutter hast du automatisch das Sorgerecht, was ab 19.5. nun neu ist ist die Tatsache, dass der Vater das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den WIllen der Mutter durchsetzen kann. Da du zum Zeitpunkt der Zeugung noch verheiratet warst, wird der Mann automatisch als Vater eingetragen werden.
Ungangsrecht wird so gut wie immer gewäjrt - die Verfehlungen gegen das Kindeswohl müssen extrem gravierend sein, selbst dann gibt es meist noch betreuten Umgang.

Drops

@mondlaus: es gilt aber nicht der zeitpunkt der zeugung, sondern wann das kind geboren wird.
das baby mit dem ich schwanger bin ist von meinem freund. wurde aber noch in der ehe mit meinem exmann gezeugt. wir haben extra einen schnellen antrag auf scheidung durchbekommen obwohl noch nicht alles geregelt war, damit mein exmann nicht als vater eingetragen wird, sondern mein freund.


*02/08
*02/16

Yocto

Es wurde gerade das Gesetz geändert, was die Rechte des Vaters betriff - oder es soll geändert werden. Ich weiß nichtt. Also, bei unverheirateten Paaren. Ich würde mich da aber definitiv erkundigen.
Ich verstehe sehr gut, dass du innerlich das Kind ablehnst. Ich habe selber Erfahrungen mit Gewalt dieser Art gemacht und ich kenne eine Frau, die das "Ergebnis" solcher Gewalt ist. Ihre Mutter hat sie aus diesem Grunde damals auch weggegeben.
Ich persönlich finde, dass es am besten wäre, diesen Weg zu gehen. Es gibt sicher einen Weg in eurem ganz speziellen Fall, dass der Kindsvater da nicht dazwischenfunken kann. Bei der Scheidung war die Gewalt sicher ein Thema, dass das Gericht kennt.





* Dez 2013 "Für immer geliebt, niemals vergessen."

RikeX

Hallo Nina,

erst einmal einen festen Drücker.

Ich gehe in vielen punkten mit meinen Vorrednern einher, sage aber andererseits, dass wenn du einen Abbruch mit deinem Gewissen vereinbaren kannst durchaus nachvollziehbar ist. Jede Mutter weiß, was man in 10 Monaten Schwangerschaft für eine bindung aufbaut und auch wenn ich ganz viel Mitleid mit Paaren habe, welche keine eigenen Kinder haben können, wäre für mich in dieser Situation die Austragung und nachfolgende Adoption wahrsch. gefühlsmässig weniger machbar als eine Abtreibung. Hört sich hart an und ich sage auch immer, dass ich Säuglingstötungen nach der Geburt ganz und gar nicht nachvollziehen kann, weil es immer einen Weg zur Adoption gibt, gerade wenn man den Weg der Schwangerschaft bereits gegangen ist.

In deinem Fall jedoch kann ich eine Abtreibung absolut nahempfinden. Wenn du aber sagst du würdest das Kind unter Umständen behalten, dann würde ich gegen eine Abtreibung sprechen und gucken, welche Rechte es tatsächlich für den Erzeuger nach der Geburt gibt und inwieweit es möglich ist, das zu verhindern.

Dennoch ist es ein kleiner Mensch, welcher natürlich leidet, wenn du keine Liebe für ihn aufbauen kannst oder in ihm evtl. später nur das Resultat deiner gescheiterten Partnerschaft siehst.

Schwere Entscheidung und ich denke letztlich musst du für dich selbst entscheiden, welche der 3 Möglichkeiten für dich in Frage kommen.

Nachvollziehen könnte ich alle drei und letztlich ist es ganz allein deine Entscheidung. Lass dich dabei nicht von Vorurteilen, Standardmeinungen oder Empfehlungen beeinflussen. 
19.10.2013 - Unsere Familie ist komplett. Unsere Maus ist da! 3140g und 51cm

Nina123

Vielen Dank für Eure ganzen und ausfühlichen Antworten!

Ich habe diese Woche alle Stationen durchlaufen und morgen ist nun der Abbruchtermin!

ABER ENTSCHIEDEN HABE ICH MICH IMMERNOCH NICHT!!!

Adoption kommt nicht in Frage, sollte ich mich doch für das Kind entscheiden dann zu 100% ... aber wie kann ich mich Entscheiden.

Andererseits habe ich Angst das wenn ich den Termin morgen nicht wahr nehme es zu bereuen. Ich habe nicht mehr lange, die 12 Woche ist fast erreicht und auch das Gespräch bei Pro Famila war wenig hilfreich.

Gestern war Ultraschall bei der Voruntersuchung im Krankenhaus welches den Abbruch vornimmt, ich konnte es kaum ertragen als ich es gesehen habe, das Herz..... und dann kommt diese Ärztin und erzählt mir wie soeine Absaugung läuft und was mit dem Embrio passiert.... kaum zu ertragen!

Ich will mein Leben und meine Freiheit zurück, ich würde lügen das es mir gut geht in der Schwangerschaft, mir ist ständig schlecht und ich bin auf Hilfe angewiesen meine grossen Kinder (beide unter 10) zur Schule und in den Kindergarten zu bekommen.
Ich habe das Gefühl sie bleiben mom auf der Strecke, sie fragen ständig warum wir morgens nicht mehr zusammen mit dem Fahrrad fahren... warum ich es kaum ertragen kann den Kühlschrank zu riechen geschweige Ihnen essen zu machen!
ich finde es so unfair gegenüber meinen Kindern das sie zurück stecken müssen....

Ich bin so unentschlossen, einerseits könnte morgen alles vorbei sein, ich könnte mein Leben wieder leben andererseits habe ich heiden Angst morgen das Gefühl zu haben einen Fehler gemacht zu haben. Aber morgen ist die LETZTE MÖGLICHKEIT!!!!

Oh jeeee... ich kann mich für nichts entscheiden!
:-[ :-[ :-[

Martina

Leider kann dir die Entscheidung niemand abnehmen. s-druecken

Du musst dir aber selber sagen, egal wofür du dich entscheidest, es ist DEIN Leben, DEINE Entscheidung und es ist auf jeden Fall RICHTIG!  :)

Ich habe auch schon einen Abbruch hinter mir, ich habe lange dran zu knabbern gehabt, aber das war vor meinen Mäusen. So, dass ich natürlich durch meine Kinder "entschädigt" wurde. Bei mir war es ebenfalls eine V**g**, aber ich kannte den Typen nicht. Es war richtig für mich. Aber ich hätte mich auch anders entscheiden können (ich wurde nur sehr fremdbestimmt, ich war halt auch erst knapp über 20, durch meine Eltern, Pro Familia, Frauenarzt). Zumindest hätte ich keinen Ärger mit dem Vater gehabt, den hätte ich ja gar nicht angeben können.  :P



Bomelo

Ich kann dir auch keinen Rat geben. Das kann niemand. Ich will dir einfach nur für heute viel Kraft wünschen, egal wie du dich entscheidest!  s-hug
der beste große Bruder der Welt!!! :-*


2620 Gramm, 47 cm, 100% Wunder

Mondlaus

Zitat von: Pam am 28. Mai 2013, 21:45:51
@mondlaus: es gilt aber nicht der zeitpunkt der zeugung, sondern wann das kind geboren wird.
das baby mit dem ich schwanger bin ist von meinem freund. wurde aber noch in der ehe mit meinem exmann gezeugt. wir haben extra einen schnellen antrag auf scheidung durchbekommen obwohl noch nicht alles geregelt war, damit mein exmann nicht als vater eingetragen wird, sondern mein freund.

Ja stimmt - anders wäre es nur, wenn der Vater bzw Ehemann in der Zwischenzeit tot wäre. Also dann gibt es eine Vaterschaftaanerkennung bzw. Feststellung.