Mutterschutzgeld während Elternzeit?

Begonnen von Krümelchen2, 30. Januar 2014, 10:17:27

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Krümelchen2

Hallo,

also ich hab mal eine Frage an die Mamis, die einen Arbeitgeber haben und das erste Kind (oder wie bei mir das zweite) geboren haben und nun während der Elternzeit wieder schwanger sind und sich die Kinder sozusagen die Klinke geben und das eine aus der Elternzeit rausfällt und das andere damit anfängt.

Ich bin in Elternzeit und meine KKH meinte gerade zu mir, das ich Anspruch auf Mutterschutzgeld habe, da ich einen Arbeitgeber hab. Jetzt hab ich da so eine Bescheinigung bekommen vom Fa und schicke den dann nach den 12 Wochen los. Einen zum Arbeitgeber und den anderen zur KK. Daraufhin bekomme ich die Anträge.

Jetzt frage ich mich allerdings wie das der Arbeitgeber berechnen will, hab ja Elterngeld bekommen und kein Lohn, oder bekomme ich dann nur das Geld von der KKH? Kennt sich damit jemand aus?

Danke





Mi84

Frag mich bitte nicht genauer aaassber du bekommst mutterschaftsgeld auf jeden fall. Als mila kam war ich auch noch mit lennox in elternzeit u auch wenn der nächste knirps kommt bin ivh noch in milas elternzeit. Wie gesagt frag zumindest mich nich wie genau die das regeln aber das Geld bekommste  :)
die bescheinigung bekomnst doch aber erst 7 wochen vor drr geburt o täusch ich mich jetzt ?!

Glg

Mi84

Ah mir fällt ein, du bekommst dann nur den anteil der kk, also die 13 euro pro tag 6 wochen vor u 8 wochen nach geburt. Find das aber auch ganz okay so  ;)

Smile

Also, mir wurde gesagt, dass man einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der ersten Elternzeit zum Beginn des MuSchu stellen muss (Beginn Muschu ist bei mir heute, ich hab also die Elternzeit am 29.01. vorzeitig beendet) und dann bekommt man scheinbar sein letztes Gehalt bezahlt.

Ich bin gespannt....bin ja ab heute offiziell im Muschu, mal schaun, ob Geld kommt....  ;)


                      

Mi84

Smile, noch nie gehört aber man lernt nie aus  ;) ich habe lediglich meinem ag jeweils bescheid gegeben dass sich meine elternzeit bis ... verlängert.

Nan

Bei uns gab es dieses Problem jetzt auch!

Normalerweise hätten sich bei uns Elterngeld (bis 20.3.) und Mutterschutzgeld (ab 22.3.) direkt die Klinke in die Hand gegeben, aber da es nun doch etwas anders gelaufen ist, sieht es bei uns anders aus.

Da unsere Mädels ja gelebt haben, steht mir Mutterschutz zu. Ich habe nach wie vor ein gültiges Arbeitsverhältnis und mir stehen 18 Wochen Mutterschutz seit dem 30.12. zu.
Ich musste auch eine Aussetzung des Elterngeldes beantragen, und den Mutterschutz neu einreichen.
Mit den Großen Wundern (03/13 & 05/15) wartend auf das Kleine Wunder (07/23)

Pedi

Wenn man in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis steht, steht einem das Geld von der KK auf jeden Fall zu. Das sind 13 Euro pro Tag (6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach).

Du hast die Möglichkeit deine EZ auch vorzeitig zu beenden, dann würde dir vom AG auch noch ein Anteil zustehen. Der Anteil müsste sich an dem Gehalt vor der letzten EZ orientieren. Ob man das aber nun machen möchte muss man selbst entscheiden.  Ich werde nur das Geld von der KK beantragen.
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Smile

Hab das noch dazu gefunden...

Gemäß § 16 BEEG Satz 3 gilt: Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.

Sobald die EZ von Kind 1 zu Beginn des MuSchutz von Kind 2 unterbrochen wird, ist man wieder "normale Arbeitnehmerin" und es greift das Mutterschutzgesetz § 14 "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" und frau erhält (auch ohne gearbeitet zu haben), wieder das Mutterschaftsgeld plus Zuschuss Arbeitgeber wie bei Kind 1... denn es lebt ja der alte Arbeitsvertrag wieder auf!!

Siehe auch Broschüre vom Familienministerium S. 76


                      

Krümelchen2

mh okay dann könnte ich ja rein theoretisch sagen ich beende die EZ und geh dann gleich in Mutterschutz. Was mein AG dazu sagt, begeistert ist der sicher nicht, aber auf der anderen Seite wäre es ja zusätzliches Geld.

Das mit KKH find ich super, ich dachte das wir dann eben kein geld bekommen, aber so ist es okay. Nun muss ich nur noch das mit dem AG entscheiden.

Danke euch  :-*





Mephistophelessa

Ist aber Dein gutes Recht, das so zu machen und Deinem AG ist es doch eigentlich herzlich egal, wenn Du eir Elterzeit abkürzt und wieder in Mutterschutz gehst.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

Krümelchen2

Hab da nochmal eine Frage an die erfahrenen

Wie genau muss ich das mit dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit machen? Und was passiert mit dem Elterngeld was ich ja noch bekommen würde? Und wann wäre der passende Zeitpunkt dafür?

Danke