Ich bin verzweifelt

Begonnen von ♥ Anke81♥, 02. September 2011, 08:36:40

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♥ Anke81♥

Hallo zusammen,

ich hab hier im Forum ja schon von meinem positiven Schwangerschaftstest geschrieben - danke für eure Antworten hierzu.

Gestern war ich beim Arzt, der hat mir die Schwangerschaft bestätigt - ich bin jetzt in 5+2. Ich habe der Frauenärztin gesagt, was auf der Arbeit vorgefallen ist - Mobbing, krank und dann die Kündigung zum 29.7. Das war in KW 30 - heute ist KW35, also war ich grad so schon schwanger als er die Kündigung geschrieben hat.
Die Ärztin meinte, die Kündigung sei nichtig, aber ich kenne mich gar nicht aus und zu allem übel hab ich heute einen Termin beim Arbeitsamt. Dort muss ich das auch erstmal berichten.

Ist hier jemand der sich auskennt? Denn jetzt wo ich schwanger bin, wird mich kein Arbeitgeber einstellen? Und was ist wirklich mit der Kündigung? Ist sie nichtig? Und was ist finanziell? Wenn die Kündigung greift - ich bekomme ja nur 12 Monate arbeitslosengeld - bis dahin wäre das Kind da. Und was ist dann danach?

Irgendwie hab ich grad Angst vor der Zukunft.

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße
Anke





•·.·´Easy6`·.·•

Erstmal Kopf hoch  ;)

Hast Du vom FA eine Bescheiniung bekommen das Du ss bist und wie lange schon?

Dann schick diese direkt per Einschreiben an Deinen Chef.
Die Kündigung ist nichtig....arbeitest Du da jetzt aktuell noch bis die Frist abgelaufen ist?





♥ Anke81♥

Hallo Easy,
danke für Deine Antwort.
nein ich arbeite nicht mehr, der Arbeitgeber hat mich freigestellt und die Kündigungsfrist war auch nur 2 Wochen, also zum 15.08.
Du glaubst gar nicht wie ich mich grad fühle....
LG Anke





♥ Anke81♥

p.s. auf der Bescheinungung von gestern steht 5+1 - dann müsste es heute 5+2 sein oder?





•·.·´Easy6`·.·•

Ja richtig dann bist Du heute 5+2 . Hattest Du dort einen ubefristeten Vertrag?
Schick es am besten direkt los und ggf. würde ich ein kurzes Schreiben aufsetzen das Du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger warst und die Kündigung somit nichtig ist....





♥ Anke81♥

Ja es war ein unbefristeter Vertrag.
Ok, dann mache ich da später eine Kopie und werde das dann nach dem Arbeitsamt-Termin per Einschreiben los senden.
Ich hatte mir gestern schon nach Rat der Ärztin einen Termin beim Rechtsanwalt geholt, den ich auch privat kenne. Ich hab dort aber erst Dienstag einen Termin bekommen.

Danke für Deine Hilfe.





lacillia

Hallo Anke,

das tut mir leid, daß das grad so kompliziert ist bei dir. Ich hoffe, das läßt sich noch irgendwie lösen.
Ich will jetzt kein Spielverderber sein, aber ich muß das jetzt trotzdem fragen. Wenn du jetzt in der 6. Woche bist, dann warst du aber doch vor 5 Wochen noch nicht ss, oder? Man rechnet doch ab dem Zeitpunkt der letzten Periode?
Sorry, das ging mir nur eben durch den Kopf...
Alles Gute für dich, ich drück dir die Daumen, daß alles gut ausgeht!


♥ Anke81♥

Hi,
Du ich kenn mich da auch nicht genau aus, laut meiner Ärztin war ich schwanger - also es zählt zumindest das was auf der Bescheinigung steht.
Ich weiss selber nicht was ich denken soll - und könnt grad nur heulen
LG Anke





Naddl880

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft!!!!

Nun muss ich aber glaub ich auch bisschen spielverderberisch sein: Heißt es nicht, dass man nach Eingang der Kündigung in der SS (wo man ja Kündigungsschutz hätte) 2 Wochen Zeit hat dem zu widersprechen?!


Zitat:
"Während der Dauer einer Schwangerschaft sind Sie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf Ihnen der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt nicht kündigen. Dieses Kündigungsverbot greift aber nur ein, wenn Ihr Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm diese innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Wissen Sie zum Zeitpunkt der Kündigung und innerhalb der zwei Wochen danach unverschuldet noch nichts von Ihrer Schwangerschaft, so können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft auch noch später mitteilen und die Kündigung damit unzulässig machen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie die Mitteilung unverzüglich nachholen, sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen. Die ausgesprochene Kündigung wird dann nachträglich unwirksam, wenn die Schwangerschaft bereits bei Ausspruch der Kündigung bestanden hat."

.....

Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/falle/schwangere_kuendigung.php

Wenn ich richtig nachrechne wärst du am 24.8. bei 4+0 gewesen, also NMT. Ausgegangen von einem 28-Tage-Zyklus hätte der Zyklus in dem du jetzt ss wurdest am 26./27.7. begonnen.
Eigentlich warst du biologisch ja noch nicht ss. Ärzte rechenne aber vom erstenTag der letzten Periode.
Ich weiß nicht wie das rechtlich angesehen wird. Vielleicht solltest du dazu mal einen Anwalt oder jemand, der sich mit Arbeitsrecht auskennt befragen.



lacillia

Stimmt, das mit den zwei Wochen hab ich auch schon mal gehört, aber gut, wenn man es nachholen könnte, wenn man vorher noch nichts gewußt hat.
Jetzt bleibt allerdings die Frage, ob du schon zu dem Zeitpunkt als schwanger zählst oder nicht.
Ich würde auf jeden Fall deinem Chef das unverzüglich mitteilen. Falls du doch als schwanger zählst, dann hast du das wenigstens oder hoffentlich noch rechtzeitig gesagt. Nicht, daß es dann am Ende daran liegt!
Für alles Weitere kann dich ja dein Anwalt nächste Woche noch beraten. Oder kannst du ihn telefonisch mal dazu befragen?
Ansonsten, versuch dich nicht so fertig zu machen. Das ist jetzt echt ne blöde Situation, aber irgendwie gibt es immer eine Lösung!!  s-hug


Pixie

#10
Erstmal Glueckwunsch zur Schwangerschaft :D

Bezueglich deines Problems kann ich sicherlich ein bisschen Licht ins Dunkel bringen :)

Nach staediger Rechtsprechung der Gerichte ist es im Arbeitsrecht so, dass zugunsten der Schwangeren davon ausgegangen wird, dass die Schwangerschaft 280 vor dem errechneten Entbindungstermin bestand, was ein bisschen mehr ist als die medizinische SS-Dauer (glaube 265 Tage oder so).

Was deine FA sagt muesste also stimmen, du kannst es ja aber auch ganz einfach nachrechnen. ET minus 280 Tage, und wenn die Kuendigung nach dem von dir so errechneten Datum war, dann ist sie ungueltig.

Dass du deinem AG das unverzueglich mitteilen musst sobald du Kenntnis von der SS ist richtig. Allerdings bedeutet unverzueglich im juristischen Sinn "ohne schuldhaftes Zoegern", d.h. wenn du erstmal mit deinem Anwalt redest und einfach keinen frueheren Termin bekommst, dann ist das nicht schuldhaft und alles ist gut.

Wenn du Unklarheiten vermeiden willst, dann schreib heute eine email an deinen AG, dass du schwanger bist, die Kuendigung deshalb nichtig ist und du das ganze in der naechsten Woche noch per Post mitteilen wirst.

So, ich hoffe, das hilft dir ein wenig. Wenn die Berechnung passt, dann bist du rechtlich gesehen auf der sicheren Seite ;)



♥ Anke81♥

Hallo zusammen,
ich hab jetzt auch mal gegoogelt und gelesen, dass man diese Frist von 2 Wochen zur Mitteilung der Schwangerschaft hat - wenn man es aber nicht weiss und erst nach der Frist erfährt, muss man unverzüglich eine Mitteilung an den AG senden - und auch dann tritt das Schutzgesetz in Kraft.
Ich werde mal noch beim Anwalt anrufen, und den nochmal genau befragen. Hoffentlich erreiche ich ihn.
Ich halte euch auf dem Laufenden und Danke für Eure Hilfe

LG Anke





♥ Anke81♥

Hallo,
also ich bin zurück vom Arbeitsamt, die Dame dort war sehr nett.
Folgende Info habe ich jetzt:

Es ist mir generell freigestellt, ob ich gegen die Kündigung vorgehe - das Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt würde mir auf jeden Fall zu stehen - bis Anfang des Mutterschutzes - dann bekomme ich Elterngeld und nach der Elternzeit dann ggf den Rest des Arbeitslosengeldes. Das ist erstmal eine gute Nachricht, denn ich dachte ich hätte gar kein Anspruch unter diesen Bedingungen.

Die Dame meinte auch es wird schwer, in der Schwangerschaft Arbeit zu finden, aber wir versuchen es trotzdem - ich hab gesagt, dass ich auch, wenn ich gar nichts finde, einen 400 Euro-Job machen würde bis zum Mutterschutz.
Da muss ich jetzt schauen.

Bzgl meines Arbeitgebers: Dem habe ich jetzt erstmal geschrieben, dass ich schwanger bin und das seine Kündigung ggf hinfällig ist. Das ich mich am Dienstag nochmal mit meinem Anwalt unterhalte und er dann von meinem Anwalt hören wird. Die Situatuion ist schwierig hier zu erklären, denn mein Chef ist klamm und hat die letzten Monate kein Gehalt oder nur sporadisch bezahlt - daher kam es auch zum Streit und letztendlich dann auch zur Kündigung seinerseits (nachdem mein Anwalt ihm eine Frist gesetzt hat, die offenen knapp 3000 Euro endlich mal an mich zu zahlen). Daher muss ich jetzt erstmal mit meinem Anwalt reden, was wir machen - gehen wir gegen die Kündigung vor, muss er weiter zahlen - zumindest 6 Wochen für den Fall das ich nicht mehr arbeiten gehen kann (wegen den Arbeitsbedingungen - sprich Stress und Druck durch ihn etc) - dann bekäme ich Lohnfortzahlung von der Krankenkasse (gleiche Höhe wie das Arbeitslosengeld). Aber das ist dann mit viel Stress verbunden, ich weiss nicht, was ich machen soll....

LG Anke





•·.·´Easy6`·.·•

Dein FA kann Dir aber auch unter den Umständen ein BV ausstellen...dann bekommst Du ganz normal Dein Gehalt weiter bis zum Mutterschutz...und das ist sicher mehr als als ALG....  ;) ;)





lacillia

Auf jeden Fall hört es sich schon nicht mehr so auswegslos an wie zu Anfang!
Ich würde vielleicht auch noch mal mit deinem FA reden wegen einem BV. Das wäre ja doch angebracht in deiner Situation!


rattles

Fetzi danke für deinen Beitrag, das hat mich jetzt wirklich auch interessiert, wie das generell so aussieht, ich hatte auch schon einen ähnlichen Fall bei der Arbeit und war da mal wirklich ganz gepflegt überfragt, weil mir auch nur die grundsätzlichen Fristen bekannt waren. Interessant, dass die Rechtsprechung das so sieht.

@Anke, denke aber auch daran, dass du zur Verfügung stehen musst, falls du das Arbeitslosengeld beziehen möchtest. Falls es dir u. U. im Laufe der Schwangerschaft nicht mehr so gut geht - was man ja wirklich vorher nicht wirklich abschätzen kann -, dann rutschst du unter Umständen nach evtl. Krankengeld ganz schnell in die Grundsicherung. Kommt natürlich ein wenig darauf an, wie viel deine Vermittlerin/dein Vermittler aufm AA durchrutschen lässt und wie schnell die Mühlen mahlen, aber rein rechtlich musst du arbeitsfähig sein um Arbeitslosengeld zu bekommen.

Dennoch natürlich alles Gute zur Schwangerschaft, auch wenn da nun ein riesiger Berg vor dir steht, das ist zu meistern  :) Kopf hoch!