Wo kann man sich informieren? Elterngeld/ Elternzeit

Begonnen von ju.ra., 12. September 2011, 13:51:20

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ju.ra.

Ich such mir schon die Finger wund und selbst mein Mann wird aus dem Paragraphendeutsch, das im Internet wirr steht nicht schlau.

Kann man nicht irgendwo, in einfachen, klaren Sätzen nachlesen wie man sich entscheiden kann.

Ich hör so viel verschiedenes. Langsam blick ich gar nicht mehr durch.

Fakt ist, ich will 3 Jahre daheim bleiben. Bin ich in der Zeit weiterhin Krankenversichert oder muss ich mich und das Baby bei meinem Mann mitversichern?

Wie kann ich mir das Elterngeld auszahlen lassen. 12 Monate ist klar. 14 Monate wenn mein Mann auch 2 Monate in Vaterzeit geht.
Dann hab ich gelesen kann man das auf die doppelte Zeit auszahlen lassen. Also das Elterngeld auf 2 Jahre die hälfte des Betrages auszahlen lassen.

Dann hab ich aber auch schon gehört das man es sich auf die vollen 3 Jahre aufteilen lassen kann.
Das würde zwar nicht so viel sinn machen, weil es bei mir dann echt sehr wenig im Monat wäre, aber wenn es wiederum mit der Krankenversicherung zusammen hängt, die zb. nur besteht in der Zeit des Elterngeldes, dann würde es halt schon wieder sinn machen...

Oh weh... kann das irgendwer verstehen??

Oder wie macht ihr das alle??

Sylvara

Solange du Elterngeld bekommst, bist du bei deiner KK aus noch versichert ohne was zahlen zu müssen. Meine auch, wenn es auf 2 jahre gesplittet ist. Das Baby würd ich vom rein praktischen Aspekt sofort beim Vater familienversichern und dich dann wenn du kein EG mehr bekommst.
Das mit den 3 jahren hab ich noch nie gehört  ???

Bye the way, man bekommt die erste Zeit noch Mutterschaftsgeld aber kein EG. Also nicht zwölf mal, sondern nur bis zum ersten Geburtstag.

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ju.ra.

das mit dem mutterschaftsgeld ist auch so ne sache die ich nicht verstehe. ist das das geld das man in den 8 wochen nach der geburt bekommt? und wie hoch ist das?

wenn erst nach den 8 wochen das EG bezahlt wird, wieso dann nur bis zum 1. geburtstag.das sind ja dann nur 10 monate...

ich blick da einfach nicht durch  :-X

also die krankenversicherung hängt schon mit dem EG zusammen. dann bin ich da ja schonmal schlauer. vielen dank

lacillia

Ja, das ist ne kleine Falle. Wenn du Mutterschaftsgeld kriegst, das müßte in etwa so viel sein, wie du verdient hast, kriegste kein Elterngeld. Da die meisten aber MG kriegen, kriegen auch die meisten nur 10 Monate Elterngeld.
Auf zwei Jahre aufteilen, kenn ich auch. Dann ist es halt nur die Hälfte vom Geld. Aber 3 Jahre hab ich jetzt noch nicht gehört.
Und du bist auch versichert, wenn du kein Elterngeld mehr bekommst. Ich bin nicht verheiratet, also nicht familienversichert, und mein Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Trotzdem bin ich weiterhin kostenfrei bei meiner KK versichert!!


ju.ra.

was ist denn das für ne verar***e....

also wer fest angestellt ist und die 8 wochen nach geburt MG bekommt (ich mein, wer bekommt das denn nicht?) dann wird erst danach das EG bezahlt aber die 2 monnate werden schon angerechnet..

das is ja echt ein witz.. tolles system!

lacillia

Ja, finds auch bißchen... :-X
Aber das MG wird angerechnet auf das Elterngeld, und dann bleibt davon eh nix übrig...


Laticia

#6
 ??? hm  ???
ich habs immer noch nicht kapiert... weil mir gehts wie ju.ra. will auf jeden Fall auch 3 Jahre daheim bleiben...
also ju.ra wenn du alles verstanden hast und genau weist wie und wo... erklärs mir doch einfach bitte noch ma  :-*

das Einzige was ich weiß, du bleibst, wenn du vorher selbst krankenversichert warst, ganz normal bei deiner GKV... du musst in der Zeit keine Beiträge zahlen, erst wieder wenn du aus der Elternzeit draußen bist...

Hexenmama

#7
Während der 3 Jahre Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in deiner KK beitragsfrei bestehen. Du reichst Elternzeit bei deinem  AG ein und der meldet das dann bei der KK. Erst bist du dort versichert über das MG, dann über das EG und dann über die EZ.

Die ersten 8 Wochen bekommst du MG, was soviel ist wie vorher dein Netto-Gehalt (13€ tgl. von der KK, Rest zum vorherigen Netto vom AG).

Die ersten beiden Monate nach der Geburt verdrängt das MG das EG. Ist ja eh mehr (soviel wie vorher das Netto, und EG ist ja nur 67% davon), macht also auch Sinn. Dann bekommt man de facto nur 10 Monate EG, bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Es sei denn, man teilt den Betrag durch 20 Monate und bekommt dann jeden Monat nur 50% des mtl. EG:

Sylvara

Hexenmama hats eigentlich schon gut erklärt.
Im Grunde ist das MuSchuGeld besser, da hat man keine Einbußen beim Netto, während man ja beim EG nur 67% vom Netto-Schnitt der letzten 12 Monate bekommt. Wenn ich es noch richtig im Kopf haben gab es auch ne Grenze von max. 1800€ pro Monat.
Fand damals auch erst, dass das ne Vera*** ist, aber im Grunde ist es besser.

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Hexenmama

Die Seite hier vom entsprechenden Bundesministerium finde ich eigentlich super informativ. Da kann man sich unter "Fragen und Antworten zum Elterngeld" auch die offizielle Broschüre runterladen.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html

Hexenmama

Zitat von: Nemi am 12. September 2011, 17:15:53
Hexenmama hats eigentlich schon gut erklärt.
Im Grunde ist das MuSchuGeld besser, da hat man keine Einbußen beim Netto, während man ja beim EG nur 67% vom Netto-Schnitt der letzten 12 Monate bekommt. Wenn ich es noch richtig im Kopf haben gab es auch ne Grenze von max. 1800€ pro Monat.
Fand damals auch erst, dass das ne Vera*** ist, aber im Grunde ist es besser.

Jepp, genau so isses. ;)

Sylvara

Ach so, ich hatte beim letzten Mal auch voll keinen Plan und bin einfach mal bei der Elterngeldstelle vorbei gefahren und mich direkt beraten lassen. Der hat mir dann auch alle Anträge mitgegeben und war später eh mein Sachbearbeiter, weil das da bei der Stelle nach Anfangsbuchstaben beim Nachnamen ging  :)
Und wegen der KK war ich auch direkt bei der Barmer, die haben mir alles erklärt.
Diesmal bin ich privat versichert, da ist das wieder was anderes  :P

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Laticia

s-superdaumen Hexenmama ... jetzt hab ichs auch ein wenig kapiert, vielen lieben Danke  s-hug

na ja, hab noch nen paar "Tage" Zeit ;) aber schon mal generell gut zu wissen wo man was findet... danke auch für den Link  s-klatschen

ju.ra.

danke für die erklärungen. solangsam steig ich auch durch.

das mit der KK hört sich sehr gut an. da bin ich ja schon beruhigt.

und das elterngeld sind bei mir sogar 71,5 % prozent weil ich sooo wenig verdiene.

ps: mein mann kam grad rein und meinte, er hätte sich das mal von nem kollegen erklären lassen. ich sagte dann ich wüsste es auch so ungefähr, jetzt haben wir verglichen und kamen auf das gleiche  ;D das mit der krankenversicherung, die volle 3 jahre für mich gilt, wusste dann er aber wieder nicht..

koooompliziert.
vielen dank für eure hilfe!!

lacillia

Ja, Hexenmama hat es genau so erklärt, wie ich es sagen wollte...

Aber auch beim geteilten EG sind es keine 24 Monate. Denn die 12 Monate werden einfach durch 2 geteilt und in Monat 1 und 2 hat man ja nix, also auch nicht in Monat 13 und 14...



Peppeline

Krankenversichert während der Elternzeit ist man nur, wenn in der Zeit ein Abeitsverhältnis besteht, während des Elterngeld-Bezuges ist man auch Krankenversichert, auch wenn in der Zeit ein Arbeitsvertrag endet.
Bei meinem Sohn musste ich nach enem Jahr wieder arbeiten gehen (neue Stelle suchen), weil mein Arbeitsvertrag während der Elternzeit ausgelaufen ist. Ich war aber noch bis zum 1. Geburtstag krankenversichert, weil ich Elterngeld bekommen habe.
Jetzt habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und kann 3 Jahre Elternzeit genießen.  :)
Das Elterngeld habe ich mir bei meiner Tochter auf 2 Jahre spilttern lassen. Das mit dem Muschu-Geld wurde ja schon erklärt. Und es ist wirklich so, dass man im LM 13 und 14 kein Geld bekommt  ::) anstatt alles in einem Pott zu werfen und durch die Monate zu teilen ...  ::)
Felix, geb. am 17.12.2007

Lina, geb. am 1.7.2010

Jannes, geb. 4.7.2012

Hexenmama

Zitat von: Peppeline am 13. September 2011, 10:01:01
Krankenversichert während der Elternzeit ist man nur, wenn in der Zeit ein Abeitsverhältnis besteht, während des Elterngeld-Bezuges ist man auch Krankenversichert, auch wenn in der Zeit ein Arbeitsvertrag endet.
So war's bei mir bei meiner Tochter auch, weil mein Vertrag befristet war. Ich bin bei ju-ra jetzt aber mal davon ausgegangen, dass ihrer unbefristet ist.
Bei meinem Bauchzwerg werde ich trotz unbefristetetem Vertrag nach einem Jahr wieder arbeiten gehen - da wir es uns einfach nicht leisten können, dass mein Gehalt komplett wegfällt. EG statt Arbeitsentgelt ist ja schon eine große finanzielle Einbuße, aber dann gar nichts zu haben...  :-\

Zitat von: Peppeline am 13. September 2011, 10:01:01
Und es ist wirklich so, dass man im LM 13 und 14 kein Geld bekommt  ::) anstatt alles in einem Pott zu werfen und durch die Monate zu teilen ...  ::)
Ich hab's ja geändert.  ;) ;D

lacillia

Und wenn man sich dann arbeitslos meldet oder keine Ahnung?
Ist doch echt ne bescheuerte Regelung, daß man dann keine KV mehr hat!

Bei meiner Großen war ich schon vor der Geburt arbeitslos, allerdings gabs da ja noch Erziehungsgeld, das hab ich auch bis zu dem Zeitpunkt bekommen, wo ich wieder ne neue Stelle hatte (sie war dann fast 2...).


Hexenmama

Zitat von: lacillia am 13. September 2011, 10:11:29
Und wenn man sich dann arbeitslos meldet oder keine Ahnung?
Ist doch echt ne bescheuerte Regelung, daß man dann keine KV mehr hat!

Naja, damit du dich nach dem einen Jahr EG arbeitslos melden kannst, musst du ja eine Betreuung für deine Kinder nachweisen (so wurde es mir jedenfalls erklärt).

lacillia

Ach so, weil man ja dadurch sich bereit erklärt, auch wieder arbeiten zu gehen... Und wenn man nicht kann? Mit einem Jahr ist es ja nicht immer so einfach ne Betreuung zu finden. Dann bleibt nur noch H4 oder wie??

Heißt das dann auch, wenn mein Arbeitsverhältnis nach einem Jahr Elternzeit enden würde, daß ich dann gar nicht 2 Jahre anmelden kann? Außer ich kann die KK selbst bezahlen?

Ok, es betrifft mich jetzt nicht, aber jetzt bin ich trotzdem mal neugierig!


Kräuterhexe

Zitat von: Hexenmama am 12. September 2011, 17:12:44
Die ersten beiden Monate nach der Geburt verdrängt das MG das EG. Ist ja eh mehr (soviel wie vorher das Netto, und EG ist ja nur 67% davon), macht also auch Sinn. Dann bekommt man de facto nur 10 Monate EG, bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Es sei denn, man teilt den Betrag durch 20 Monate und bekommt dann jeden Monat nur 50% des mtl. EG:
Müssten es nicht 22 Monate sein? Warum 20 Monate? Ich bekomme doch nur 8 Wochen MG und dann Elterngeld. Wenn ich es auf 24 Monate aufteile, muss ich 8 Wochen abziehen und bin dann bei 22 Monaten. Richtig??



ju.ra.

ja ich hab einen unbefristeten vertrag  :)

ich werde 3 jahre daheim bleiben und mir das geld auf 2 jahre auszahlen lassen. danach werd ich wohl nur auf 400 euro-basis weitermachen oder sogar ganz aufhören  ;)

rattles

Zitat von: Kräuterhexe am 28. September 2011, 12:20:22
Zitat von: Hexenmama am 12. September 2011, 17:12:44
Die ersten beiden Monate nach der Geburt verdrängt das MG das EG. Ist ja eh mehr (soviel wie vorher das Netto, und EG ist ja nur 67% davon), macht also auch Sinn. Dann bekommt man de facto nur 10 Monate EG, bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Es sei denn, man teilt den Betrag durch 20 Monate und bekommt dann jeden Monat nur 50% des mtl. EG:
Müssten es nicht 22 Monate sein? Warum 20 Monate? Ich bekomme doch nur 8 Wochen MG und dann Elterngeld. Wenn ich es auf 24 Monate aufteile, muss ich 8 Wochen abziehen und bin dann bei 22 Monaten. Richtig??

Huhu!

Leider ist das nicht so  :( Schade eigentlich.
Aber man muss da unterscheiden in "Anspruchsmonate" und "Bezugsmonate". Anspruchsmonate hast du immer 12. Über die Bezugsmonate kannst du entscheiden, also entweder eben auf ein oder zwei Jahre aufgeteilt.

Leider berechnen sich die Bezugsmonate natürlich aus den Anspruchsmonaten. Wenn du also eigentlich 12 Monate Anspruch hast, aber das Elterngeld in den ersten 8 Wochen durch das MG verdrängt wird, dann bleiben noch 10 Anspruchsmonate übrig. Und diese 10 Anspruchsmonate kannst du dann in der Auszahlung aufteilen... entweder auf 10 komplette Bezugsmonate oder aber auf 20 halbe Bezugsmonate.

Schon irgendwie bescheuert, aber sonst hätten die "auf-2-Jahre-Aufteiler" ja einen finanziellen Vorteil gegenüber denen, die den vollen Betrag im ersten Jahr auszahlen lassen.





Kräuterhexe