Viele Infos findet ihr schon links in der Navigation unter "Checklisten"!!
zu erledigen nach der Geburt:
Liste (http://www.urbia.de/magazin/schwangerschaft/geburt/aemter-checkliste)
Kindergeld:
Antrag und Infos (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html)
Elterngeld-Infos:
BMFSFJ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html)
Familien-Wegweiser (http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html)
*NEU* Elterngeldplus:
Elterngeld Plus (http://www.elterngeld-plus.de/)
Hier kann weiter diskutiert werden über Elterngeld, Formalitäten und Co. :)
Wann bekommt man vom FA die Bescheinigung für den Mutterschutz?
Mit Feststellung der Schwangerschaft und des Entbindungstermines :)
Die Bestätigung kostet aber etwas, da steht dann der ET und der Beginn des Mutterschutzes drauf :)
@maggy: ich glaube, du meintest die Bescheinigung für die KK, oder? Die bekommst du ab 34+0 von deinem FA.
Ich stelle nun auch mal ein paar Fragen...
Hab ne befristete (Oktober 2012) 400 € Stelle.
-Hab ich trotz befristetem Vertrag ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit?
-Bin ich richtig informiert, dass jegliches Dazuverdienen (und wenns nur 100 € sind) auf das Elterngeld angerechnet werden?
Das mit dem dazu verdienen und dem Elterngeld ist Kompliziert...Du hast ein Grundgehalt an Elterngeld,was jeder bekommt...das sind die 300euro und die Dürfen nicht mit angerechnet werden...alles darüber wird irgendwie damit verrechnet,aber wie genau kann ich dir nicht sagen...
Dein Vertrag ist Befristet,dewegen hast du keine Rechte oder ansprüche...
Zitat von: Pico am 08. Mai 2012, 13:16:19
Dein Vertrag ist Befristet,dewegen hast du keine Rechte oder ansprüche...
*schnief* Ich habs befürchtet... :-[
Hallo,
ich hab auch mal eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich möchte gerade meinen Antrag auf Eltergeld ausfüllen und weiß nicht genau wie.
Also unser Prinz kam am 06.04. zur Welt. Ich möchte Elternzeit nehmen bis einschließlich August 2013 (weiß man bekommt nur Geld für 12 Monate, aber das wird doch dann aufgeteilt, für die Zeit die man tatsächlich nimm oder?`Wie schreibe ich das denn im Antrag am besten. Bin da gerade überfordert.
Mein Mann nimmt auch 2 Monate, einen jetzt und einen nach einem Jahr.
Könnt ihr mir da weiter helfen? Danke!
Liebe Grüße Häschen
@LadySunshine
danke, genau den Wisch für die KK meinte ich.
Dann bekomme ich den ja nächste Woche schon :)
@Häschen
du kannst da irgendwo im Antrag ankreuzen, dass du das Geld auf zwei Jahre aufgeteilt, ausgezahlt haben möchtest.
Hallo!
Ich hab auch mal ne Frage: Ich habe gelesen, dass man beide Steuerbescheide der Elternteile bei der Beantragung mit einreichen muss. Der Papa hat allerdings noch nie seine Steuererklärung abgegeben und somit natürlich auch keinen Steuerbescheid. Wisst ihr, was man dann macht? Reicht es dann aus, wenn wir seine Lohnabrechnungen mit einreichen?
Liebe Grüße,
Claudia
Wenn man angestellt ist, braucht man nur die Lohnabrechnungen einreichen
Moin,
ich hätte da auch mal ne Frage... wie oder wen geb ich denn beim Elterngeldantrag ein, wenn ich seit 30.06. arbeitssuchend bin..?
Kennt sich da jemand mit aus ?
Und beim Antrag muss dann alles ich selbst ausfüllen?
Und was ist der Steuerbescheid..? der Zettel, den man bekommt, wo draufsteht, was man wiederbekommt...?
Oh man, das ist alles so verwirrend ???
Huhu Black.
Ich bin kein Profi, mach es aber schon zum zweiten Mal. Vielleicht kann ich daher ein wenig helfen.
1. Bis 30.06. hast du gearbeitet und somit Geld verdient. D. h. die Berechnung der Höhe läuft geteilt. Bis 30.06. wird dein Gehalt als Grundlage genommen und ab dem 01.07. das Minimum von 300 EUR. Daraus wird dann der Durchschnitt ermittelt und der wird dann gezahlt. Den Elterngeldantrag schickst du an die Elterngeldstelle deines Bundeslandes.
2. Den Antrag lädst du dir aus dem I-Net runter und füllst ihn selbst aus. Achtung: die Anträge sind teils von Bundesland zu Bundesland verschieden! Also bitte den Antrag für dein Bundesland suchen!
Es gibt aber auch fast überall Elterngeld-Beratungsstellen, die auch helfen, den Antrag auszufüllen. Allerdings kostet dieser Service Geld. Bei dir müssten die hier zuständig sein: http://www.elterngeld.net/elterngeldstellen/schleswig-holstein.html
3. Steuerbescheid: ja, Einkommenssteuererklärung. Also der Bescheid, den du einmal im Jahr vom Finanzamt bekommst und auf dem steht, wieviel ihr zurückbekommt oder eben nachzahlen müsst.
LG
Bomelo
@ Bomelo:
Danke, das hat mir schon weitergeholfen.
So langsam lichten sich die vielen Fragen etwas und ich bekmme etwas Überblick.
Gibt es irgendein Mindestmaß bei der Reduzierung der Arbeitszeit?
Mein Mann wird EZ nehmen, aber um EG zu bekommen, muss ja das Gehalt niedriger als vorher sein, wenn ich das richtig verstehe.
Reicht es dann, wenn er z.B. um 1h/Woche reduziert, damit man anspruchsberechtigt wird?
In Elternzeit darf man maximal 30 Std je Woche arbeiten
Ja, das weiß ich. Aber um überhaupt EG berechtigt zu sein, muss ja das Einkommen während der EZ geringer werden.
Und meine Frage ist, ob es reicht, wenn man eben nur minimal die Stunden reduziert. Mein Mann arbeitet eh nur wenige Stunden.
Öhm... man muss ja auch einige Nachweise mitgeben, wie die letzten zwölf Lohnabrechnungen etc.. reichen da überall Kopien oder müssen das alles Originale sein?
Bei der Geburtsurkunde ist klar, da hat man ja gleich genug Kopien.
Und ich hab mir grad den Kindergeldantrag angesehen, Anlage Kind: Steueridentifikationsnummer? Welche meine? Oder hat das Kind dann auch schon eine oder läßt man das aus..?
Kann man eigentlich irgendwen um Hilfe oder Überprüfung bitten, bevor man was verkehrtes abschickt... das ist ja der reinste Grusel .. :-[
Kopien reichen.
Steueridentifikationsnummer bekommt man kurz nach der Geburt für das Kind zugeschickt. Ist aber auch kein Problem, wenn man solche Werte nachträglich noch hinschickt.
Zum Kindergeld:
Ich druckte mir den letztens aus und er besteht aus einer Seite.
Nun hab ich was gefunden, hab ich mal von ProFamilia bekommen, da besteht der Kindergeldantrag aus zwei Seiten.
Was ist denn nu richtig?
Bei der Anlage Kind gehts fast nur um ältere Kinder.
Kann mir da jemand helfen? :-\
Hat sich erledigt....
Äh.... nochmal zum Elterngeld:
Anlage A muss ja nun nicht unbedingt ausgefült werden, richtig?
Und die letzten zwölf Lohnabrechnungen (Kopien) kommen beim Elterngeldantrag mit bei. Richtig?
Aber wie mache ich das nun mit der Elternzeit.. 12 Monate/14 Monate, wenn ich eh arbeitssuchend bin..?
Man findet immer nur Ratschläge für das arbeitende Volk, aber ich bin nun mal Suchende und weiß nicht, wie es dann verhält. Jemand Erfahrung damit?
In kürze folgen hier noch Informationen zum neuen Elterngeld Plus :)
Hallo
Ich hab mal eine Verständnisfrage: Wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lasse, "darf" ich dann auch 2 Jahre Zuhause bleiben?! Ich würde unser Baby so ungerne mit nur einem Jahr den ganzen Tag in den Kindergarten stecken wollen. :(
Hi July,
Du kannst so lange zu hause bleiben wie du willst. Das ist unabhängig vom Elterngeld. Denke dran das, daß Mutterschaftsgeld, welches im Mutterschutz die 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird, angerechnet wird. D. h. man bekommt effektiv 10 Monate bzw. dann 20 Monate Elterngeld ausgezahlt. Also du kannst es dir auch nur 1 Jahr auszahlen lassen, aber 3 Jahre zu hause bleiben. Wichtig ist noch zu wissen das du nach einem Jahr was dazu verdienen kannst auch wenn es zwei Jahre ausgezahlt wird. Ich hoffe das beantwortet deine Frage?!
Huhu :D
Ich habe da auch mal eine Frage , evtl kann mir sie ja einer von euch beantworten.
Und zwar geht es um ALG1.
Kurze Stichpunkte (sonst wird es glaube ich zu lang):
Arbeitsverhältnis besteht von : 09/2013 - ende 08/2015 (Verlängerung nicht möglich)
ET: 02.04.15
Elterngeld: 1 Jahr
Was ist nach diesem Jahr wo ich Elterngeld bekomme, habe ich da anspruch auf ALG1?
Im Internet finde ich dazu leider nur Widersprüchliche Aussagen. Teilweise steht ja , teilweise nein.
Wenn kein anspruch besteht , ich aber auch nicht arbeiten gehe, bekomme ich dann überhaupt irgendwas an Geld ?
Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man dann gar nichts. Halt nur das Kindergeld.
s-hilfe :-X
Hi Lion!
Wenn ich das richtig sehe läuft dein Arbeitsvertrag innerhalb der Elternzeit aus. Gehe jetzt mal davon aus, dass es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt und du in der Zeit der Erwerbstätigkeit somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Wenn es sich z.B. nur um einen Minijob gehandelt hat, kommt ALG I eh nicht in Betracht.
Voraussetzung für die Gewährung von ALG I ist, dass du in den letzten 24 Monaten vor Antragsstellung mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Gehen wir jetzt mal davon aus, dass dein Kind direkt am VET kommt, und du dann ein Jahr lang Elterngeld beziehst.
Dann wäre der Monat der Antragsstellung auf ALG I April 2016.
Betrachtet wird dann der Zeitraum April 2014 bis März 2016.
M.E. hättest du dann gerade die 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung voll und hättest somit die sog. Anwartschaftzeit für das ALG I voll.
Keine Garantie, dass das oben zu 100% passt, kommt sicherlich auch immer auf den Einzelfall an, würde bei der Agentur für Arbeit direkt anrufen und nachfragen.
Weitere Voraussetzungen für das ALG I sind aber, dass du dich spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos meldest.
Ganz wichtig in deinem Fall:
Du musst dich 3 Monate vor Ablauf deines Arbeitsvertrags melden, nicht 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit!!!! Sonst bekommst du ne Sperre.
Du meldest dich dann halt dort, sagst dass dein Arbeitsvertrag ausläuft und erklärst aber gleich, dass du bis April 2016 Elternzeit in Anspruch nimmst.
Außerdem kannst du nur ALG I beziehen, wenn du nachweisen kannst, dass du ab Ende der Elternzeit eine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind gefunden hast (das kann auch zB ein Verwandter bestätigen, dass er sich im Falle, dass sie für dich eine Stelle finden, um das Kind kümmert) und dich somit dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen kannst.
Sollte ALG I nicht in Betracht kommen greift ggf. ALG II (sog. Hartz-4). Dies ist jedoch auch an bestimmte Voraussetzungen, wie ob du z.B. studierst, wie viel Vermögen du und dein Partner haben, was dein Partner verdient etc. verbunden.
Vorteil beim ALG II ggü. dem ALG I ist, dass du 3 Jahre Elternzeit nehmen kannst und dich in diesen 3 Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen musst, d.h. keinen Betreuungsplatz für dein Kind haben müsstest.
Wie gesagt, alles ohne Gewähr, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das so passt, habe jahrelang beruflich mit dem Thema zu tun gehabt. Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir auch gerne ne PM schicken.
Viele Grüße,
Lenchen
Hallo Lenchen,
Wow danke für deine umfangreiche antwort. Damit hast du mir sehr geholfen :)
Gerne :)
Was mir gerade noch einfällt: Wenn du nach einem Jahr nicht wieder arbeitest und das Kind zu Hause betreust kannst du meine ich Betreuungsgeld beantragen.
Ich meine das kann man max. 22 (?) Monate beziehen und ist monatlich 150€.
Nicht viel aber immerhin...
Kenne mich da aber leider nicht weiter mit aus.
Lg
"Darf" ich hier auch eine Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes stellen :)?!
sooo jetzt bräuchte auch hilfe^^
Ich würde das Elterngeld vorsichtshalber auf 2 jahre splitten wollen.
Nun ist das Problem, das mein Ausbildungsgehalt vom letzten Jahr noch in die Berechnung reingeht, und das zieht den Betrag ganz schön nach unten...
Wenn ich es splitte würde ich unter 300 euro pro monat rutschen
Kriege ich nun auf jedenfall 300 euro Mindestsatz auch für 2 Jahre?
Oder gilt der nur für 1 Jahr?
Und wird für Elterngeld ein Durchschnittsgehalt ausgerechnet oder jeden Monat einzelnd?
Hoffe mir kann da jmd helfen^^
Ich bräuchte auch Hilfe..
Und zwar beantrage ich ja, soweit ich das verstanden habe, als Beamtin in Bayern das Kindergeld beim Landesamt für Finanzen und bekomme das dann monatlich mit meinem Lohn. Wie läuft das denn während der Elternzeit ab?
Richtig, im öffentlichen Dienst zahlt der Arbeitgeber/Dienstherr das Kindergeld aus.
Auch während der Elternzeit, dann bekommst du halt ne Verdienstabrechnung auf der nur das Kindergeld steht und ggf. Noch der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Antragsformulare gibt's bei der Personalstelle. Den reicht man dann einfach zusammen mit der Geburtsurkunde ein.
@cookiecrumbs: diese 300 € Mindestsatz gelten nur für Arbeitslose / Hausfrauen und wird 1 Jahr monatlich ausgezahlt. D.h. wenn man diesen Mindestsatz splitten würde, wären das 150€ monatlich 2 Jahre.
Soweit ich weiß, wird es vom durschnittsgehalt berechnet :)
Ich hätte da auch nochmal eine Frage, was ist denn wenn man während der elternzeit arbeitslos wird. D.h. der Arbeitsvertrag ausläuft. Gilt die Berechnung für 2 Jahre (wenn man es splitten lässt) oder muss dann nochmal alles neu berechnet / beantragt werden , wenn man während der elternzeit arbeitslos wird? Weiß das jemand ?
Lg :)
Danke Lenchen :)
Genau, die Zuzahlung zur PKV bekomme ich auch.
Und weißt du ob der Familienzuschlag auf das Elterngeld angerechnet wird?
Wie meinst du das?
Den bekommst du ja nicht mehr sobald du in Elternzeit bist, der wird nur gezahlt wenn du auch Grundgehalt bekommst.
Oder hab ich dich falsch verstanden?
Lg!
Sorry falsch
hier wurde schon lange nichts mehr geschrieben, aber ich hoffe, dass mir trotzdem jemand weiterhelfen kann.
Elterngeld, Mutterschutz, Elternzeit, Vollzeit, Teilzeit, planen, beantragen, anmelden- seit Monaten raucht der Kopf!!
Da man nach der Geburt nur eine Woche Zeit hat zur Elternzeit Anmeldung möchte ich das jetzt schon mit vorausichtlichen Daten dem Arbeitgeber mitteilen und dann die genauen Daten nachreichen.
hiermit melde ich 3 Jahre Elternzeit für die Erziehung und Betreuung meines Kindes (Name des Kindes) voraussichtlicher Geburtstermin (Datum), an.
Unter Wahrung der gesetzlichen Frist, möchte ich die 3-jährige Elternzeit direkt im Anschluss an die Geburt beginnen. Nach Ablauf einer 24-monatigen Elternzeit, stehe ich dem Unternehmen ab dem 01.12.2018 wieder zur Verfügung. Außerdem beantrage ich nach Ablauf von 2 Jahren Elternzeit ab voraussichtlich 01.12.2018 eine Teilzeitbeschäftigung von ca. 20- 30 Wochenstunden.
Ich versichere, dass mein Kind von mir erzogen und betreut wird und dass wir zusammen in einem Haushalt leben.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt und die Gültigkeit dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
drunter natürlich meine Unterschrift und Platz für Chefs Unterschrift.
ich weiß, dass ich erst 2 Jahre angeben muss, aber so kann mein Chef schonmal planen und ich verpasse keine Fristen. Deswegen sind die Wochenstunden auch mit ca. und voraussichtlich angegegeben.
und wegen Datum habe ich schon rausbekommen, dass ich festlegen kann wann ich genau wieder anfangen muss, weil überallsteht Ende der Elternzeit wäre der Geburtstag des Kindes, stimmt aber nicht.
Bitte um Hilfe :)
In den Antrag für den Arbeitgeber gehört das genaue Geburtsdatum des Kindes. Daher wird die Elternzeit erst nach Geburt beantragt. Ein vorraussichtliches Datum reicht nicht. Du kannst dem AG aber jetzt ja mündlich mitteilen wie Du dir das vorstellst. :)
Ich hab das auch vor der Geburt gemacht. Frag einfach mal die Personalabteilung ob das so passt. Die Daten sind dann natürlich nur voraussichtlich. Nach der Geburt musste ich dann nur noch die Geburtsurkunde einreichen.
Liebe Grüße
danke Anna für deine Antwort, genauso stelle ich mir das vor :)