Schwangerschafts Lexikon

Mutterpass:

Der Mutterpass ist das Dokument in dem jede in der Schwangerschaft erfolgte Untersuchung durch Hebamme oder Frauenarzt eingetragen wird.
Ziel ist es, den kompletten Schwangerschaftsverlauf festzuhalten und so Abweichungen von der Physiologie frühzeitig zu erkennen.
Im Mutterpass werden alle Informationen über die Schwangerschaft dokumentiert, die für andere Hebammen oder Ärzte (zum Beispiel in der Geburtsklinik) wichtig sind.

Detaillierte Informationen zum Mutterpass:

Seite 1: Auf dieser Seite des kleinen hellblauen Heftchens sollte der betreuender Frauenarzt bzw. die Hebamme vermerkt sein sowie alle Untersuchungstermine.

Seite 2: Hier steht der eigene Name, Geburtsdatum und Adresse. Danach folgen die serologischen Untersuchungen, das heißt die Untersuchungen des Blutes:
  • Blutgruppenzugehörigkeit und Rhesusfaktor: Zuerst wird Ihre Blutgruppe eingetragen. Die vier Blutgruppen sind A, B, AB und 0. Daneben gibt es eine Vielzahl an Blutfaktoren. Der wichtigste ist der Rhesusfaktor. In der zweiten rot hinterlegten Zeile wird eingetragen, ob man rhesuspositiv (Rh-pos. oder D+) oder rhesusnegativ (Rh-negativ oder D ) ist. Von Bedeutung ist der Rhesusfaktor, wenn die Mutter rhesusnegativ und der Vater rhesuspositiv ist. Hat das Ungeborene den positiven Rhesusfaktor geerbt, bildet die Mutter bei einem Kontakt zwischen ihrem Blut und dem Blut des Kindes (spätestens bei der Geburt) Antikörper gegen den ihrem Körper fremden Rhesusfaktor. Bei nachfolgenden Schwangerschaften kommt es dann zur Rhesusunverträglichkeit zwischen der Mutter und einem weiteren rhesuspositiven Kind. Vorbeugend erhalten deshalb ALLE Schwangere mit negativem Rhesusfaktor in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Anti-D-Immunglobulin-Spritze (Anti-D- Prophylaxe) um die Antikörperbildung bei der Mutter zu verhindern unabhängig ob man die Blutgruppe des Mannes weiß.
  • Antikörpersuchtest: Auch beim Antikörpersuchtest wird nach Antikörpern im Blut der Mutter gegen den positiven Rhesusfaktor des Kindes gesucht. Fällt er negativ aus, sind also keine Antikörper gegen das Blut eines rhesuspositiven Kindes vorhanden, so wird dieser Test in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wiederholt. Bei rhesusnegativen Schwangeren wird vorsorglich die Anti-D- Prophylaxe durchgeführt. Damit soll verhindert werden, dass Antikörper aus vorangegangenen Schwangerschaften (auch Abbrüche, Fehlgeburten, Eileiterschwangerschaften etc.), das Blut des rhesuspositiven Kindes angreifen.
  • Röteln-Serologie: Mit dem Röteln-Hämagglutinationshemmtest (HAH) wird festgestellt ob man genügend Antikörper gegen das Röteln-Virus im Blut hat. Falls man die Krankheit als Kind durchgemacht hat oder als Mädchen geimpft wurde, besteht die Immunität ein Leben lang. Die Höhe der Antikörper wird als Titer bezeichnet. Ein Titer von 1:16 und höher bedeutet einen ausreichenden Schutz gegen eine Rötelninfektion. Das heißt der Test ist positiv. Bei negativem Testergebnis muss man als Schwangere unbedingt den Kontakt mit Rötelnerkrankten meiden. Eine Infektion in der Schwangerschaft kann beim Ungeborenen zu schweren Organschäden und Missbildungen führen (Rötelnembryopathie).
  • Chlamydia trachomatis-Antigen aus der Zervix: Durch eine Chlamydien- Infektion des Gebärmutterhalses können beim Neugeborenen Augen- und Lungenentzündungen verursacht werden. Deshalb sollte eine solche Infektion frühzeitig erkannt und behandelt werden.
  • Nachweis von HBs-Antigen (Hepatitis B-Antigen): Mit diesem Test lässt sich nachweisen, ob die Mutter Hepatitis B-Virusträgerin ist. Er wird in der 32. bis 34. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Ist er positiv, muss das Kind nach der Geburt geimpft werden. Hepatitis B ist eine infektiöse Form der Leberentzündung, hervorgerufen durch Viren, die auch chronisch werden und die Leberzellen zerstören kann.
  • HIV-Suchtest: Im Falle einer HIV-Infektion kann durch einen Kaiserschnitt und Abstillen das Risiko der Übertragung von der Mutter auf das Kind gesenkt werden.

    Seite 4

  • Hier folgen Angaben zu vorausgegangenen Schwangerschaften und Geburten. Wichtig ist das Datum und ob es sich um eine normale Geburt (Spontangeburt) oder um einen Kaiserschnitt (Sectio) gehandelt hat. Außerdem werden das Geschlecht und das Geburtsgewicht der bereits geborenen Kinder vermerkt. Auch Schwangerschaftsabbrüche (Abruptio), Fehlgeburten (Abort), Bauchhöhlenschwangerschaften (EU) und Komplikationen bei vorausgegangenen Geburten sollten notiert werden.
  • Unter Besonderheiten können spezielle Untersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft eingetragen werden sowie das Datum und die Klinik, in der die Untersuchung stattfand. Das können zum Beispiel eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese), eine Gewebeentnahme aus der Plazenta (Chorionzottenbiopsie) oder spezielle Beratungsgespräche sein.

    Seite 5

    Auf dieser Seite werden Alter, sowie Größe und Gewicht der Schwangeren vor Schwangerschaftsbeginn festgehalten. Außerdem die Zahl der bisherigen Schwangerschaften (Gravida) und die Zahl der vorausgegangenen Geburten („Para“).Dann folgt die genaue Krankheitsgeschichte (Anamnese) der Schwangeren. Sie soll dazu dienen, eine Risikoschwangerschaft möglichst früh zu erkennen und als solche einzustufen. Die Kriterien dafür sind jedoch nicht unumstritten. Ob zum Beispiel eine Schwangere über 35 Jahre immer eine Risikoschwangere ist, darüber kann man eben geteilter Meinung sein. Auf Seite 6 werden die besonderen Befunde im Schwangerschaftsverlauf festgehalten.Hier die „Übersetzung“ von einigen Fachbegriffen und Abkürzungen, die in diesen Abschnitten vorkommen:

  • Diabetes mellitus: Zuckerkrankheit
  • Hypertonie: Bluthochdruck
  • ZNS: Zentralnervensystem (Rückenmark und Gehirn)
  • Thrombose: Blutgerinnsel in den Venen
  • Rhesus-Inkompatibilität: Rhesusunverträglichkeit
  • Adipositas: Fettsucht
  • SSW: Schwangerschaftswoche
  • Abusus: Missbrauch von Alkohol, Nikotin, Drogen
  • Placenta previa: ÒVorgelagerterÓ Mutterkuchen (liegt vor dem inneren Muttermund und versperrt damit dem Kind den normalen Weg nach draußen)
  • Hydramnion: zuviel Fruchtwasser, z.B. bei bestimmten Missbildungen, Diabetes oder bei Zwillingen möglich
  • Oligohydramnie: zu wenig Fruchtwasser, z.B. bei Übertragung oder kindlichen Nierenanomalien
  • Placenta-Insuffizienz: Mangeldurchblutung des Mutterkuchens (führt zur Unterversorgung des Kindes)
  • Isthmozervikale Insuffizienz: Schwäche des Gebärmutterhalses, der sich vorzeitig öffnet
  • Anämie: Blutarmut (zu wenig rote Blutkörperchen, z.B. durch Eisenmangel)
  • Indirekter Coombstest: Antikörper im Blut der Mutter, die gegen die Blutgruppenantigene des Kindes gerichtet sind
  • Ödeme: Wassereinlagerungen
  • Hypotonie: niedriger Blutdruck
  • Gestationsdiabetes: Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft
  • Terminbestimmung: Hinter Zyklus wird eingetragen wie lange ein Zyklus normalerweise bei einen dauert und wie lange die Periode ist. Bei Letzte Periode steht der erste Tag der letzten Periode, aus dem sich der Geburtstermin des Kindes errechnen lässt. Da eine normale Schwangerschaft ca. 40 Wochen dauert, das sind 280 Tage, liegt der errechnete Geburtstermin 280 Tage nach dem ersten Tag der letzten Periode (p.m. = post menstruationem). Tatsächlich beginnt die Schwangerschaft nicht mit dem ersten Tag der letzten Periode, sondern mit dem Tag der Befruchtung (p.c. = post conceptionem). Dieser Zeitpunkt liegt ca. 2 Wochen später, ist aber variabel und oft nicht genau bekannt. Unter Konzeptionstermin kann er vermerkt werden.
    Also sagt man auch das die Schwangerschaft 266 Tage dauern würde.

    Seite 7 und 8 zeigen das so genannte Gravidogramm. Hier wird folgendes eingetragen:
  • Die Schwangerschaftswoche, die nach den Messdaten des Kindes im Ultraschall auch mal korrigiert werden muss.
  • Der Fundusstand, das ist der Abstand der oberen Gebärmutterkante zum Schambein. Er dokumentiert das Wachstum der Gebärmutter. 2/S bedeutet dabei 2 Querfinger über der Symphyse (Schambein), N/S heißt genau zwischen Nabel und Schambein, und N/1 ein Querfinger unter dem Nabel. Rb/0 bedeutet der obere Rand ist am Rippenbogen zu tasten.
  • Die Kindslage, welche eine Schädellage (SL), eine Querlage (QL) oder eine Beckenendlage bzw. Kopflage (BEL oder KL) sein kann.
  • Es wird vermerkt ob Herztöne und Kindsbewegungen vorhanden sind.
  • Es wird kontrolliert, ob Ödeme (Wassereinlagerungen) oder Varizen (Krampfadern) vorliegen.
  • Das Gewicht und der Blutdruck (RR syst./diast.) der Schwangeren werden gemessen.
  • Hb ist die Abkürzung für Hämoglobin, dem in den roten Blutkörperchen (Erythrozyten) enthaltenen roten Blutfarbstoff. Er wird zum Transport von Sauerstoff im Blut benötigt. Um ihn herzustellen, benötigt der Körper Eisen. Ein Mangel führt zur Anämie (Blutarmut, Mangel an roten Blutkörperchen). Der erniedrigte Hb-Wert ist in der Schwangerschaft meist relativ und kommt durch die Zunahme des Blutvolumens zustande dadurch hat man auch erhöten Blutdruck. Ab einem Wert von 10,5 werden jedoch Eisenpräparate verschrieben, um die Sauerstoffversorgung des Ungeborenen zu sichern.
  • In den Spalten mit dem Oberbegriff Sediment werden die Urinbefunde eingetragen. Findet sich Eiweiß im Urin, kann eine Blasenentzündung oder eine Nierenfunktionsstörung vorliegen. Eiweiß im Urin kann ein früher Hinweis auf eine Schwangerschaftsvergiftung sein (Gestose). Zucker im Urin findet man bei einer Diabeteserkrankung in der Schwangerschaft. Nitrit kann ein Zeichen einer Harnwegsinfektion sein und sollte nicht im Urin vorhanden sein ebenso Blut.
  • Bei der vaginalen Untersuchung wird festgestellt, wie lang der Gebärmutterhals ist, ob der Muttermund noch geschlossen ist und wenn nicht, wie weit er sich schon geöffnet hat.

    Auf Seite 9 können Besonderheiten, die die Krankengeschichte der Schwangeren sowie den Schwangerschaftsverlauf betreffen, eingetragen werden. Außerdem ob während des Schwangerschaftsverlaufs eine stationäre Behandlung notwendig war. Unter Cardiotokographische Befunde wird das Ergebnis der Ableitung der kindlichen Herztöne (CTG=Cardiotokogramm) und der Wehentätigkeit in der Spätschwangerschaft eingetragen.

    Seite 10 und 11
  • Sie dienen der Dokumentation der Ultraschalluntersuchungen. Drei Sonographien sind gesetzlich vorgeschrieben. Beim ersten Screening in der 9.- 12. SSW wird untersucht ob der Embryo sich auch tatsächlich in der Gebärmutter eingenistet hat (intrauteriner Sitz), ob der Embryo eindeutig zu sehen ist, ob Herztöne vorhanden sind, ob es sich um einen oder mehrere Embryonen handelt und ob Auffälligkeiten vorliegen. Ein dorsonuchales Ödem, das ist eine Wasseransammlung im Nackenbereich des Embryos, kann auf eine genetische Störung hinweisen. Der Fruchtsack (FS), die Scheitel-Steiß-Länge des Embryos (SSL) und der biparietale Durchmesser (BPD, Strecke von einer Kopfseite zur anderen) können gemessen werden.
  • Das zweite Screening wird in der 19. bis 22. SSW durchgeführt. Dabei wird der Fötus genauer vermessen. FOD und KU werden bestimmt (Frontookzipitaler Durchmesser=Länge des Kopfes von vorne nach hinten, KU=Kopfumfang). Der ATD ist der Abdominotransversaldurchmesser, also die Strecke von einer Bauchseite zur anderen. FL heißt Femurlänge (Länge des kindlichen Oberschenkels) und HL Humeruslänge (Länge des kindlichen Oberarmsknochens). Die Fruchtwassermenge wird kontrolliert und der Sitz und die Struktur der Plazenta (Mutterkuchen) überprüft.
  • Bei der dritten Ultraschalluntersuchung in der 29. bis 32. SSW soll die zeitgerechte Entwicklung des Kindes noch mal überprüft werden.

    Diese Untersuchungen müssen nicht immer beim FA gemacht werden, sondern es kann auch sein das der FA einen eine Überweisung gibt zu einem Krankenhaus, was einen nicht beunruhigen muss.

    Die Ergebnisse der Abschluss-Untersuchung werden nach der Geburt, meist bei Entlassung aus der Geburtsklinik, auf Seite 15 eingetragen. Hier werden Angaben zur Geburt und zum Kind gemacht sowie zum Verlauf der bisherigen Wochenbettzeit (das Wochenbett endet allerdings nicht mit der Entlassung aus der Klinik sondern bezeichnet die Zeit bis sechs Wochen nach der Geburt).



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