Unterfüllter Kinderwunsch - Die medizinischen Möglichkeiten

Ärztin - Medizinische Möglichkeiten bei einem unerfüllten KinderwunschWenn Paare sich dafür entscheiden, die Hilfen der modernen Reproduktionsmedizin in Anspruch zu nehmen, so haben sie meist schon eine lange Odyssee bei Ärzten hinter sich, wenn es um ihren unerfüllten Kinderwunsch geht. Manche Paare entscheiden sich bereits für diese Methoden, auch wenn ihre Unfruchtbarkeit noch nicht sicher bewiesen ist. Für diejenigen, die sämtliche medizinische Untersuchungen bereits durchlaufen haben und einen Nachweis ihrer Infertilität besitzen, stellen die modernen Verfahren die einzige und letzte Möglichkeit dar, den ersehnten Nachwuchs zu bekommen. Im Folgenden werden die gängigen Verfahren im einzelnen vorgestellt, sowie Chancen und Risiken erörtert.

Die Voraussetzungen

Hat sich ein Paar in Gesprächen mit dem behandelnden Arzt für eine reproduktionsmedizinische Behandlung entschieden, so werden im Vorfeld einige medizinische Untersuchungen nötig. So verlangen zum Beispiel die gesetzlichen Krankenkassen vor Beginn der Behandlung einen HIV-Test von beiden Partnern. Weiterhin wird empfohlen, die Frau auf Antikörper gegen Röteln untersuchen und gegebenenfalls impfen zu lassen. Folgende Voruntersuchungen sind weitere Voraussetzungen:

  • Untersuchung zur Krebsfrüherkennung bei der Frau
  • Untersuchung auf Toxoplasmose, einer Infektionskrankheit, die für das ungeborene Leben gefährlich sein kann
  • Untersuchung auf Hepatitis, einer ansteckenden Erkrankung der Leber
  • Untersuchung auf Chlamydien, Infektionserreger, die die Eileiter der Frau verkleben können
  • familiengenetische Beratung


Die reproduktionsmedizinischen Verfahren

An dieser Stelle werden die gängigsten Verfahren und Methoden der Reproduktionsmedizin und Sterilitätsbehandlung vorgestellt.

  • Insemination
    Zu Deutsch bezeichnet als Samenübertragung. Bei dieser Methode bringt der Arzt befruchtungsfähige Samenzellen direkt in die Gebärmutter der Frau ein. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn die Spermien des Mannes in zu geringer Zahl vorhanden oder zu langsam sind, so dass es auf natürlichem Wege zu keiner Befruchtung kommt. Auch eignet sich dieses Verfahren, wenn der Zervixschleim der Frau zu zäh ist und die Spermien auf natürlichem Wege nicht durchlässt. Abhängig ist der Erfolg dieser Methode vom Alter der Frau und der Anzahl an beweglichen Spermien des Mannes. Die Erfolgsquote hierbei liegt bei 8 bis 12 Prozent pro Versuch, wenn vorher bei der Frau eine hormonstimulierende Therapie statt gefunden hat. Ist die Zeugungsfähigkeit des Mannes stark eingeschränkt, so hat diese Methode nur wenig Erfolgsaussichten. Mit Hilfe der Insemination ist es auch möglich, die Spermien eines Samenspenders in die Gebärmutter der Frau einzubringen. Dieser Weg kann dann genutzt werden, wenn der Partner absolut zeugungsunfähig ist oder von seiner Seite aus eine erblich bedingte Krankheit zu erwarten wäre.

  • In-Vitro-Fertilisation
    Diese Methode wird als die eigentliche künstliche Befruchtung bezeichnet. Nach einer entsprechenden Hormonbehandlung zur Eireifung werden der Frau mit einer dünnen Nadel Eizellen entnommen, die dann im Labor mit dem Sperma des Partners zusammengebracht werden und dort befruchtet werden. Hat die Befruchtung statt gefunden, so werden danach die Eizellen ausgesucht, die später in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt werden. Übrige Eizellen werden entweder vernichtet oder für weitere Versuche tiefgefroren. Ungefähr 14 Tage nach der Übertragung lässt sich im Blut anhand des Schwangerschaftshormons HCG feststellen, ob sich eine Schwangerschaft eingestellt hat. Nach einem Monat kann der Arzt in einer Ultraschalluntersuchung erkennen, ob der Embryo lebt und ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt. Die Erfolgsaussichten dieser Behandlungsmethode sind stark vom Alter der Frau abhängig und von bereits bestehenden Fruchtbarkeitsstörungen.

  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
    Dieses Verfahren wird in der Reproduktionsmedizin mittlerweile häufiger angewendet als die In-vitro-Fertilisation. Durch dieses Verfahren haben auch Männer mit schweren Fruchtbarkeitsstörungen die Chance, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Bei einer ICSI wird eine einzelne Samenzelle mit einer ganz feinen Nadel in die entnommene Eizelle der Frau eingeführt. Die Methode wird häufig in fortgeschrittenerem Alter der Paare eingesetzt, wenn schwere Fruchtbarkeitsstörungen vorliegen oder andere Verfahren bis dato keinen Erfolg hatten. Die durchschnittliche Geburtenrate nach einem Behandlungszyklus mit dieser Methode beträgt 15 bis 20 Prozent. •

  • TESE/MESA
    Dies sind Verfahren der Reproduktionsmedizin, bei denen den Hoden oder Nebenhoden des Mannes Samenzellen direkt entnommen werden. Sie kommen zum Einsatz, wenn sich im Ejakulat keine Samenzellen nachweisen lassen. Die Befruchtung mit der Eizelle der Frau findet zumeist danach im ICSI-Verfahren statt. Die Methode kann unter anderem nach einer Vasektomie (Sterilisation) angewandt werden, wenn sich die durchtrennten Samenleiter nicht wieder verbinden lassen.

  • Kryokonservierung
    Dieser Begriff bezeichnet das Verfahren der Einfrierung von Ei- und Samenzelle. Mit flüssigem Stickstoff werden die Zellen bis zu minus 195 Grad Celsius heruntergekühlt. Spermien können so jahrelang gelagert werden und bleiben befruchtungsfähig. Bei Eizellen ist die Chance einer Schwangerschaft höher, wenn sie "frisch" entnommen werden. Das Einfrieren von Samen- und Eizellen ist in Deutschland gesetzlich erlaubt, das Einfrieren von Embryonen hingegen nicht. Bekannt wurde das Verfahren vor allem durch die 2015 verkündete (und kontrovers diskutierte und kritisierte) Pressemitteilung von Facebook, in der mitgeteilt wurde, dass dieses Verfahren weiblichen Angestellten gezahlt würde.



Wer trägt die Kosten?

Reproduktionsmedizinische Verfahren sind aufwändig und teuer. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich hierbei nur an einem Teil der Kosten unter bestimmten Voraussetzungen. Dies sollten die Betroffenen vorher anfragen und einen Kostenplan einreichen. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung oder -übernahme bei einer privaten Krankenkasse ist, dass eine organische Fruchtbarkeitsstörung nachgewiesen wurde. Auch hier sollte im Vorfeld ein Gespräch mit der privaten Krankenkasse statt finden. Unverheiratete Paare müssen die Kosten für die Fruchtbarkeitsbehandlung selbst tragen, ebenso verhält es sich bei Kinderwunsch nach Sterilisation. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewährt jedoch ungewollt kinderlosen Paaren auch Zuschüsse und Beteiligung an den Kosten für die Behandlung. Hier lohnt es sich im Einzelfall nachzufragen.

[KG]

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