Wissenswertes rund um die Adoption eines Kindes

Mutter mit KindLeider ist es bei vielen Paaren der Fall, dass sie ungewollt kinderlos bleiben und bereits alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um sich den Wunsch nach eigenen Kindern zu erfüllen. Paare entscheiden sich dann unter Umständen für den Weg der Adoption – oft ein langer und steiniger Weg. Informieren sie sich hier zu den rechtlichen Grundlagen, den Voraussetzungen und den Möglichkeiten einer Adoption.

Voraussetzungen für eine Adoption

Personen, die ein Kind adoptieren möchten, müssen nach deutschem Recht mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepartnern kann einer von beiden dieses Alter auch unterschreiten, muss aber mindestens 21 Jahre alt sein. Eine Höchstgrenze vom Alter her gibt es nicht, der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte jedoch nicht über 40 Jahre betragen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter spricht sich dafür aus, dass das Alter der Adoptiveltern im Verhältnis zum Alter des Kindes einem natürlichen Abstand entsprechen sollte. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können nur gemeinsam ein Kind adoptieren, Voraussetzung ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Auch können nach deutschem Recht Alleinstehende ein Kind adoptieren. In die Adoption einwilligen müssen in der Regel beide leibliche Eltern, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Zudem ist die Einwilligung des Kindes bezüglich der Adoption erforderlich. Ist das Kind unter 14 Jahre alt, so stimmt dessen gesetzlicher Vertreter zu.

Adoption bei homosexuellen Paaren

Auch wenn homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist es dennoch nicht möglich, ein Kind gemeinsam zu adoptieren. Seit 2014 gibt es für diese Paare jedoch die rechtliche Möglichkeit einer Sukzessivadoption. Dies bedeutet, dass der eine gleichgeschlechtliche Partner das bereits adoptierte Kind des anderen Partners im Nachhinein adoptieren darf. Eine Stiefkindadoption ist bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bereits seit dem Jahr 2004 möglich. Natürlich kann jeder Partner in einer homosexuellen Partnerschaft ein Kind alleine adoptieren.

Jugendämter regeln die Voraussetzungen im Einzelnen



Neben den gesetzlichen Vorgaben zum Thema Adoption kommt es darauf an, wie die Jugendämter ihre Vorgaben im einzelnen aufstellen, wenn Eltern ein Kind adoptieren möchten. Hier gibt es von Amt zu Amt unterschiedliche Handhabungen. Üblicherweise achten die Jugendämter darauf, dass die potentiellen Adoptiveltern ein geregeltes und ausreichendes Einkommen haben. Weiterhin muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen, so dass das Kind gut versorgt ist und altersgerecht aufwachsen kann. Es wird weiterhin meist geprüft, ob dem Kind bis über die Zeit der Pubertät hinaus eine verlässliche und belastbare Bezugsperson zur Seite stehen kann, wobei der psychische und physische Gesundheitszustand der Adoptiveltern natürlich eine Rolle spielt. Jugendämter nehmen sich in der Regel viel Zeit, um die Eignung von Paaren als Adoptiveltern zu überprüfen.

Wohin können Sie sich wenden?

Auf öffentlicher Ebene sind die Adoptionsvermittlungsstellen in den Jugendämtern zu finden. Daneben gibt es auch zahlreiche freie Trägerschaften wie kirchliche Stellen oder Vereine. Diese Adoptionsstellen sind von den Jugendämtern zugelassen, verlangen jedoch sehr viel Geld für die Vermittlung eines Adoptivkindes. Eine Liste aller staatlichen Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland kann beim Bundesamt für Justiz angefragt oder auf deren Website eingesehen werden.

Schwester trägt Bruder

Welche Dokumente sind nötig?

Neben dem Ausfüllen der Adoptionsvordrucke brauchen Sie auch einige Dokumente, die dem Antrag beigefügt werden. Dazu gehören:

  • Familienbuch/Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde
  • Einkommensnachweise, die Verdienst, Schulden und alle Vermögensverhältnisse offen legen
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Ausführlicher Lebenslauf mit Bild
  • Staatsangehörigkeitsnachweis

Ab und an wird auch eine Schufaauskunft von den Behörden angefordert. Zur Aussprechung der Adoption durch das Vormundschaftsgericht werden noch weitere Unterlagen benötigt, die vom Notar beglaubigt sein müssen. Dazu zählen der Antrag zur Annahme des Kindes, die Erklärung der leiblichen Eltern und die Einwilligung des Vaters bei Adoption eines nichtehelichen Kindes.

Sie sehen, dass ein Adoptionsverfahren in Deutschland einen langen Ämterweg benötigt. In intensiven Gesprächen werden die Bewerber auf ihre Eignung überprüft. Auf der einen Seite ist dies richtig so, auf der anderen Seite bedeutet dies für adoptionswillige Paare auch, dass Sie einen langen Atem haben müssen. Leider sind die Zahlen auch so ernüchternd, dass Paare oft lange Jahre auf das ersehnte Adoptionskind warten müssen. Auf 3000 Adoptionen kommen in Deutschland rund 24.000 Bewerberpaare. Viele Paare interessieren sich daher für Auslandsadoptionen. Diese werden jedoch von den Jugendämtern nicht unterstützt und bedürfen genauer Vorbereitung und Information. Zudem sind sie sehr kostenintensiv. Informieren Sie sich im Vorfeld genau und wägen Sie alle Möglichkeiten mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ab. Ratsam ist es, Kontakt zu anderen Adoptiveltern zu suchen, um sich mit diesen über deren Erfahrungen auszutauschen. Wichtigstes Entscheidungskriterium für die Behörden ist es, zum Wohl und zum Schutz des Kindes zu handeln. Es soll nicht das passende Kind für den Bewerber gefunden werden, sondern umgekehrt. Deswegen wird genau geprüft, ob dem Kind in Ihrer Familie eine gesunde und glückliche Entwicklung gewährleistet werden kann.

[KG]

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