Checklisten > Formalitäten

Der Weg durch den Paragraphen-Dschungel

vor der Geburt:
 

persönliches:

  • ggf. Geburtsvorbereitungskurs anmelden (Einzel- oder Paarkurs ab ca. 5. Monat) 
  • ggf. Säuglingspflegekurs anmelden (manchmal auch in GVK enthalten)
  • in der Klinik Geburt anmelden  
  • Kontakt zu einer Hebamme für die Nachsorge aufnehmen (www.hebammensuche.de)
  • Geburtsurkunde Mutter und Vater bzw. Familienstammbuch besorgen und in die Kliniktasche packen
  • Werdender Vater: Urlaub beantragen  
  • Kinderarzt auswählen (für U2 am 3.Tag, U3 in 3. Woche)  
  • Zeitung: Geburtsanzeige entwerfen für Zeitung und Familie  

Krankenkasse:

  • Für das Mutterschutzgeld die Bescheinigung des FA mit dem voraussichtlichen Geburtstermin bei der Krankenkasse abgeben (ca. 7 Wochen vor der Entbindung).
    (ca. 13 €/Tag: für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt)  
  • evtl. Antrag auf Haushaltshilfe für Geschwisterkind (dies kann auch der werdende Papa sein) zuschicken lassen
  • Anmeldeformular für Familienversicherung des Kindes mitgeben lassen 

Arbeitgeber:

  • Antrag auf Begleichung der Differenz zum Nettoeinkommen mit Bescheid von der Krankenkasse auf Gewährung von Mutterschutzgeld  
  • Erziehungsurlaub bis 1 Woche nach der Geburt schriftlich anmelden mit Dauer des Erziehungsurlaubes (Anspruch Erziehungsurlaub bis max. 3. Lebensjahr)  

Jugendamt, Versorgungsamt, Sozialamt:

  • Erziehungsgeldantrag zuschicken lassen (Anspruch von der Geburt an, wenn kein Mutterschaftsgeld gezahlt wird)  
  • bei unverheirateten Eltern gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt beantragen (kostenlos)

Arbeitsamt Familienkasse:

Kindergeldantrag zuschicken lassen (wird meist automatisch zugestellt)

nach der Geburt:
 
Elterngeld: Das Elterngeld sollte möglichst schnell nach der Geburt beantragt werden.Wo genau hängt von Bundesland zu Bundesland ab. Es gibt viele Seiten im Internet die Elterngeld-Formulare anbieten. So kann man sie also schon vor der Geburt teilweise ausfüllen.

Elterngeld-Antrag für Bayern
Elterngeld-Antrag für Baden-Württemberg
Elterngeld-Antrag für Berlin
Elterngeld-Antrag für Brandenburg
Elterngeld-Antrag für Bremen
Elterngeld-Antrag für Hamburg
Elterngeld-Antrag für Hessen
Elterngeld-Antrag für Mecklenburg-Vorpommern
Elterngeld-Antrag für Niedersachsen
Elterngeld-Antrag für Nordrhein-Westfalen
Elterngeld-Antrag für Rheinland-Pfalz
Elterngeld-Antrag fürs Saarland
Elterngeld-Antrag für Sachsen
Elterngeld-Antrag für Sachen-Anhalt
Elterngeld-Antrag für Schleswig-Holstein
Elterngeld-Antrag für Thüringen

Noch einfacher geht es allgemein für jedes Bundesland über folgende Suchmaske des Bundesministeriums für Familien:
Elterngeld-Antrag


Standesamt: Geburtsurkunde 4-fach ausstellen lassen  
 



Krankenkasse:  

  • meldet sich, dann Geburtsurkunde hinschicken und weitere Gewährung von Mutterschaftsgeld beantragen
  • Mitgliedschaft des Kindes beantragen / Anmeldeformular zuschicken und Versicherungskarte zuschicken lassen
  • Härtefallregelung evtl. beantragen für kostenlose Medikamente  

Einwohnermeldeamt: 

  • Lohnsteuerkarten (Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklassen) ändern lassen (vom Arbeitgeber holen und danach an ihn zurück geben)  
  • Haushaltsbescheinung für Kindergeld und evtl. Beihilfe  
  • Aufenthaltsbescheinigung für Kindergeld  

Jugendamt:

  • Erziehungsgeldantrag an Jugendamt schicken   

Arbeitsamt Familienkasse: 

  • Kindergeldantrag hinschicken, Kinderzuschlag beantragen (wenn nur wenig Einkommen vorhanden ist)  
  • bei ALGII-Empfängern (Hartz VI), Sozialamt oder Arbeitgeber informieren (Geburtsurkunde vorlegen)  

Versicherung:

  • Rentenversicherung informieren (Antrag auf Kindererziehungszeiten)  
  • evtl. Unfall-, Lebens-, priv. Zusatz-Krankenversicherung etc. abschließen für Kind (Versicherungen melden sich meist ohnehin ungefragt ;-))

Zeitung: Geburtsanzeige an Zeitung und Familie  

Rückbildungskurs anmelden (Beginn 8 – 10 Wochen nach der Entbindung)
 
Vermieter informieren: weitere Person im Haushalt  
 
Mütter im Erziehungsurlaub: alle neuen Lohnsteuerkarten beim Arbeitgeber abgeben  
 
Finanzamt:

  • zur Einkommenssteuererklärung die Anlage Kinder zuschicken lassen  
  • Für alle, die zur Zeit noch die Eigenheimzulage bekommen noch eine Ergänzung: Ihr könnt nämlich nach der Geburt für die Restlaufzeit der Zulage noch die Kinderzulage beantragen. Das sind EUR 800,- pro Jahr.  
      
    Antrag: Formloser Antrag beim zuständigen Finanzamt unter Angabe der Steuernummer. Bitte Kopie der Geburtsurkunde beifügen.  

Nur für den Öffentlichen Dienst :
 
Personalamt:  

  • Antrag auf einmalige Geburtsbeihilfe (Erstlingsausstattung) für städt. Angestellte (früher 125 €)  
  • Erziehungsgeld (Antragsformulare gibt es üblicherweise beim Bezirksamt)  

 

Interessante Links:
 
Infos zur Elternzeit  
(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn,
www.bmfsfj.de - Artikelnummer 3415)  
 
Infos zum Kindergeld gibt es beim örtlichen Arbeitsamt  
(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn,
www.bmfsfj.de - Artikelnummer 3417).  
 
Infos zum Thema Alleinerziehend beim Arbeitsamt  
(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn,
www.bmfsfj.de - Artikelnummer 3606)  
 
Staatliche Hilfen für Familien  
(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn,
www.bmfsfj.de - Artikelnummer 3409)  
 
Infos zum Thema Studieren mit Kind  
(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn,
www.bmfsfj.de - Artikelnummer 3634)  
 
Infos zur Unterhaltsvorschusskasse gibt es beim örtlichen Jugendamt.  
 
Infos zur Mutter und Kind Stiftung  
(finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Eltern) gibt es bei den Familienbildungsstätten oder Elternschulen.  
 
Infos zur Berechnung des Teilzeitgehaltes  
(Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Postfach 500, 53105 Bonn, CD-Rom - Artikelnummer C 130)

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