Finanzieller Ratgeber > Studenten

Schwanger w�hrende dem StudiumDamit werdende Mütter trotz ihren Umständen die Möglichkeit haben ihr Studium "wie geplant" fortzusetzen gibt es Förderhilfen von Seiten des Staates. Außerdem existieren (oftmals regional verankert) verschiedene Stiftungen (auf Landesebene) die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Studentinnen während der Schwangerschaft (finanziell) unter die Arme zu greifen.
Für BAföG-Empfänger existiert eine "Ausbildungsförderung" die bis zu 3 Monaten gezahlt wird, selbst wenn die Studentin aufgrund der Schwangerschaft in dieser Zeit keine Studienkurse besuchen kann.
Außerdem kann die Förderungshöchstdauer des BAföG um ein Semester verlängert werden. Die finanzielle Unterstützung in diesem Semester ist ein Zuschuss und muß daher nicht zurückgezahlt werden.
Die Eltern einer schwangeren Hilfeempfängerin dürfen vom Staat NICHT zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden!

Auch wenn die werdende Mutter vielleicht gerade andere Sorgen hat als die Rückzahlung der studentischen Förderung nach Abschluss ihres Studiums, ist es doch ratsam, sich rechtzeitig Gedanken über dieses Thema zu machen. So kann es aufgrund der niedrigen Zinsen durchaus sinnvoll sein, zur sofortigen BAföG-Rückzahlung einen Privatkredit bei einem seriösen Kreditinstitut aufzunehmen. Die bietet individuelle Lösungen mit überschaubaren, festen Raten an, die möglicherweise bares Geld sparen.

Sogenannte "Härtefälle" können einen Antrag auf "Hilfe zum Lebensunterhalt zum nicht ausbildungsgeprägten Bedarf" beim Sozialamt stellen. Am besten ist das persönliche Erscheinen beim Sozialamt mit allen nötigen Papieren, die über persönliche und finanzielle Verhältnisse auskunft geben. (Der Versuch kostet ja nichts)

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" stellt in einigen Fällen zusätzliche (finanzielle) Unterstützungen zu Verfügung; diese werden nicht dem BAfÖG oder anderen Hilfen angerechnet. Vorraussetzung für diese Hilfen sind Beratung und Antragstellung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle, sowie das Vorliegen einer Notlage.

Arztbesuche: Vorsorgeuntersuchungen, Zusatzuntersuchungen und die Entbindung, sowie Geburtsvorbereitungskurse etc. werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei Medikamenten findet KEINE Selbstkostenbeteiligung statt.
Bei privatversicherten Studentinnen empfiehlt sich ein Informationsgespräch bei der entsprechenden Krankenkasse.




Ist das Kind erst einmal geboren besteht der Anspruch auf "Elterngeld" in einer Höhe von 300,- Euro monatlich. Bei einer Arbeits-Anstellung von mehr als 30 Stunden wöchentlich erlischt dieser Anspruch.

Mit der Geburt des Kindes entsteht auch der Anspruch auf "Kindergeld". Es beläuft sich auf: 184,- Euro für das erste und zweite Kind. 190,- Euro für das dritte Kind sowie 215,- für jedes weitere Kind. Das Kindergeld wird bei der Familienkasse des für Ihren Wohnbezirk zuständigen Arbeitsamtes beantragt.

Und zu guter letzt gibt es noch "einmalige Leistungen" für Umzüge oder Wohnungseinrichtungen (Waschmaschine usw.)

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