Knuffi gerad erst gesehen.
Also mich hat das ja auch sofort beschäftigt und da der Fakt mit den 7 Monaten vorher ja recht schnell ran war, musste auch recht früh alles fest stehen. Ich versuche mal zu erklären:
Ich habe alles durchgerechnet. Wir haben jetzt beide die 4. Ich verdiene mehr als mein Mann und 3/5 würde für uns allgemein monatlich knapp 30€ mehr ausmachen, aber im Normalfall möchte ich nicht, dass er die 5 hat.
Nun ist aber Ausnahme und wir haben sofort nach Bekanntwerden auf die 3/5 gewechselt. Dadurch habe ich schon mal rund 80€ mehr Elterngeld als bei 4/4. Steuern zahlen wir in diesem Jahr genauso viel, da ich weniger zahle, aber er dafür mehr.
Wir machen im Januar ganz normal unsere gemeinsame Steuererklärung und werden so wie immer aufgrund von Arbeitswegs usw. rund 2000€ zurück bekommen.
Mein(und dein

) MuSchu läuft bis 29.12., da bekomme ich ja noch ganz normal mein altes Netto-Gehalt, obwohl es eigentlich schon Elternzeit ist. Ende November beantragen wir erneut einen Steuerklassenwechsel (darf man 1x im Jahr), so dass wir ab 1.1. auf 5/3 gehen.
Ich bekomme dann in der Elternzeit, also bis November 2014 das gleiche Elterngeld, weil es nicht versteuert wird. Mein Mann bekommt erheblich mehr, weil er mit Steuerklasse 3 ja kaum Steuern zahlt. Aber natürlich zählt alles zusammen in einen Topf an versteuerndes Einkommen und wir zahlen dann logischerweise in 2014 viel weniger Steuern als sonst. Folglich kommt in der Steuererklärung für 2014 ein Fehlbetrag zustande, welchen ich Anfang 2015 ganz normal berechnen werden, indem ich die Steuererklärung fertig mache. Diese werde ich aber nicht einreichen. Man hat ja 2 Jahre Zeit.
Mein Mann nimmt den 13. und 14. Monat Elternzeit. Also November und Dezember 2014. das wird nochmal schwer, weil er dann Elterngeld bekommt, ich aber mein Gehalt nur mit Steuerklasse 5 bekomme. Ende November 2014 reichen wir wieder einen Steuerklassenwechsel zurück auf 4/4 ab 1.1. 2015 ein. Dann läuft alles wie gehabt und wir zahlen das ganze Jahr 2015 normal Steuern wie jetzt auch. Anfang 2016 mache ich dann die Steuererklärung von 2015 fertig (sind wieder rund 2000€ Rückzahlung für uns) und reiche diese zusammen mit der von 2014 ein und hoffe, dass sich beides somit fast aufhebt.
Konnte man meinen Schilderungen folgen??? Waren lange Überlegungen hinter, um uns die Zeit bestmöglich überstehen zu lassen.