Sperre Arbeitslosengeld bei Kündigung?

Begonnen von beℓℓɑ1979, 20. April 2010, 09:33:00

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beℓℓɑ1979

Hallo Zusammen!

Ich hoffe, es kennt sich jemand aus...

Wir haben folgendes Problem: Mein Mann will seinen Job kündigen, da sein Arbeitsplatz verlegt wird. Und zwar ist es eine Entfernung von etwa 600 km. Umziehen und pendeln wollen wir nicht.

Wenn er jetzt kündigt, bekommt er dann eine Sperre beim ALG1?

LG Bella

Heike+Max+Lena

wer selbst kündigt und zum amt geht bekommt 3 monate kein geld. da er selbstverschuldet seinen arbeitsplatz "verloren" hat. am besten er LÄSST sich kündigen, dann gehts mit dem ALG.



beℓℓɑ1979

Was aber, wenn der Chef ihn nicht kündigen will?

Die können aber doch auch nicht von ihm verlangen, dass er den Job einafach annimmt und dafür umzieht, oder?

Heike+Max+Lena

doch können sie machen. und wenn er das nicht will hat er die wahl zu gehen, aber dann auch eigenen verantwortung, was heißt kein geld da selbstverschuldet arbeitslos.
sorry unser SOZIALSTAAT ist alles aber net sozial, zumindest net zu allen!!!!!!!
hab genug sch*** durch mit dem AA



beℓℓɑ1979

Echt? Man, das darf doch wohl nicht wahr sein. Mein Mann hat gerade beim AA angerufen, die meinten, dass ein Leistungsberater entscheidet, ob er eine Sperre bekommt oder nicht. Der will ihn innerhalb der nächsten 48 Stunden zurück rufen. Das nenn ich mal flott... ::)

someandany

Hallo Bella,

euer ganzes Umfeld befindet sich hier. Du bist schwanger. Das alles solltet ihr dem Mitarbeiter der Agentur mitteilen.

Darüber hinaus könnt ihr auch Arbeitslosengeld-II beantragen, sofern Dein Mann eine Sperre von der Agentur bekommt. Das ist zwar nicht besonders schön, ohne Geld steht ihr dann jedoch nicht da. Es könnte auch dort eine 30% Sanktion geben, allerdings muss da wieder ein Leistungssachbearbeiter entscheiden, dem Du dann wieder den gesamten Standpunkt mitteilen kannst. Ich würde für euch entscheiden - aber ich arbeite auch "nur" in der Arbeitsvermittlung.


beℓℓɑ1979

@someandany: So sehe ich das auch. Wir wollen und können hier auch nicht weg! Also, falls eine Sperre geben sollte, könnte man für den Zeitraum dann ALG II beantragen und danach dann ALG I, falls er dann noch keinen Job haben sollte? Hab ich das richtig verstanden?

*Sunflower*

Ich sehe es nicht so das ihr eine Sperre bekommt. Er soll sich von seinem Chef eine Bescheinigung geben lassen (sicher ist sicher) das seine arbeitstelle 600 km weiter weg sein würde und ihr unter diesen Umständen nicht weg geht, erstens bist du schwanger, ihr habt hier eure Familie und zweitens ist es nicht zumutbar für euch wenn er pendeln würde über diese km.

Ich denke das Amt würd es schon verstehen.

Meinem Antrag wurde damals auch genehmigt u ich bekam keine sperre.



someandany

Hi Bella,

genau. Also ihr beantragt ALG-I. Bekommt ihr eine Sperre (3 Monate) beantragt ihr ALG-II.
Den ALG-I-Antrag müsst ihr nach 3 Monaten nicht mehr neu stellen, das Geld wird dann in der Regel nach der Sperre ausgezahlt.

Wenn das ALG-I zu wenig sein sollte (also unterhalb des "Existenzminimums" für eure Familie), könntet ihr sogar noch aufstockend ALG-II beziehen. Das rechnet sich die ARGE (das Jobcenter) aber in der Regel selbst aus. Entweder ihr bekommt dann einen Ablehnungsbescheid über das ALG-II, oder aber eine weitere Bewilligung über einen Teilbetrag (ALG-I + X (Restbetrag bis zum Existenzminimum).


beℓℓɑ1979

Der Mann vom AA hat vorhin mit meinem Mann gesprochen und er sagte, dass er keine Sperre bekommen wird, warum weshalb wieso? Keine Ahnung, zum Glück ist es so!!!

LunasMama


Heike+Max+Lena

super für euch!  ;D ;D ;D

Wo wohnt ihr, da zieh ich hin, wenn eure amts-leute so mitfühlend sind.
lass dir das schriftlich geben. da weiß die linke hand sonst net was die rechte gemacht hat.



beℓℓɑ1979

@Heike: Ja, mein Mann sieht das genau so und bat um eine schriftliche Bestätigung, sicher ist sicher. Im Ruhrgebiet wohnen wir, komm zu uns!!! ;)