Mutterschafts- und Elterngeld

Begonnen von jeja, 07. Juni 2010, 08:39:07

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jeja

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Und zwar blicke ich nicht ganz durch bei den Regelungen
zum Mutterschafts und Elterngeld. Eigentlich dachte ich immer, man könnte bis zum
3. Lebensjahr des Kindes Geld beziehen, sofern man berufstätig ist. Im ersten Jahr
67% und in den nächsten zwei Jahren 37% vom Gehalt. So hat es mir eine Bekannte
mal erklärt. Jetzt sagt mir die nächste es sei nur ein Jahr. Ok das mit dem einen Jahr ist
ja das Elterngeld.

Wie habt Ihr es gemacht bzw was ist am sinnvollsten? Mein Partner und ich sind beide
berufstätig. Für ein paar Tips bzw Anregungen wäre ich sehr dankbar  :)

Sonina

guten Morgen ;)

Beschreiben wir es mal so: Du kannst 3 Jahre Auszeit von deinem Job nehmen, bekommst aber die 3 Jahre nicht wirklich bezahlt.

Wenn du  arbeitest, bekommst du erst mal 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dieses beläuft isch auf die Höhe deines bisherigen Nettolohnes.

Danach kannst du dich entscheiden wie lange du Elterngeld haben möchtest. Entweder 10 Monate oder 20 Monate (die 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt zählen zum Elterngeld dazu).

Wenn du dich für 10 Monate entscheidest bekommst du über diesen Zeitraum 10 x 67% deines durchschnittlichen Monatsnettoettogehaltes der letzten 12 Monate.

Wenn du dich für 20 Monate entscheidest wird das halbiert..  sprich, dubekommst 20 x die Hälfte von 67% deines durchschnittlichen Monatsnettoeinkommens der letzten 12 Monate.

Einmalzahlungen wie Weihnachts und Urlaubsgeld werden dabei nicht mit angerechnet.

Zusätzlich kann dein Freund auch noch 2 Monate ELternzeit und Elterngeld beantragen. AUch für ihn gilt dann: 2 x 67% des Durchschnitts-Monats-Nettolohnes der letzten 12 Monate. Wann er diese 2 Monate nimmt ist egal. Es muss nur innerhalb dre ersten 3 Lebensjahre sein.

Außerdem darfst du in der Elternzeit bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten gehen. Aber VORSICHT! Rein finanziell lohnt es sich nicht immer. Denn von deinem verdienst werden 67% wieder abgezogen, da du ja Elterngeld beziehst.

Wie es also für dich und deinen Freund das Beste ist, müsst ihr selbst entscheiden. Am besten mal hinsetzen und ein bisschen rechnen und tüfteln. ;)

hier findest du auch noch viele Infos: http://www.elterngeld.net/

ich hoffe ich konnte das halbwegs verständlich drüber bringen...


beℓℓɑ1979

Hi Sonina,

hast du super erklärt. Darf ich dir auch noch ne Frage stellen?

Bis wann muss sich der Papa denn entscheiden, die 2 LM Elternzeit zu nehmen? Als Mutter stellt man ja den Antrag relativ zügig nach der Geburt, muss da dann auch schon die Elternzeit des Vaters mit angegeben werden?

LG Bella

Sonina

#3
So wie ich das verstanden habe laut http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm:

ZitatJeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Mit der Antragstellung erfolgt eine Festlegung auf Zahl und Lage der Bezugsmonate. Der Antrag kann einmal ohne Angabe von Gründen und zusätzlich einmal in besonderen Härtefällen geändert werden.

kann der Vater seinen Antrag auch später stellen. Ausgezahlt wird halt nur 3 Monate rückwirkend..  bis wann spätestens geht hierbei leider nicht hervor...

aber hmm andererseits steht dann ein paar Zeilen weiter unten wieder:

ZitatAntrag stellen: Zuständig für die Antragstellung auf Elterngeld sind die von der jeweiligen Landesregierung beauftragten Ämter (zum Beispiel Einwohnermeldamt). Der Antrag auf Elterngeld ist zeitnah nach der Geburt des Kindes zu stellen, denn das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Bereits im Antrag müssen die Eltern bestimmen, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt erhalten soll.

*kopfkratz*
Ich mach im Laufe der Woche mal schlau *gg* hab ja Zeit...

Achso...  dem obigen Post von mir gibts noch was hinzu zu fügen...
Es gibt noch eine Klausel für Geringverdiener, die besagt:

Verdienst du weniger als 1000.- netto im Monat, bekommst du prozentuell mehr Elterngeld als die anderen.
Und zwar: pro 20 Euro weniger Nettoversienst steigt dein Prozentwert an ELterngeld um je 1%
konkret: Nettoverdienst 1000.- --> 67% EG, 980.- --> 68% EG;  960.- --> 69% EG  usw...  ;)


beℓℓɑ1979

Danke Sonina. Warum muss das immer so kompliziert sein? Ich lass meinen Mann am besten mal bei Versorgungsamt anrufen. Die müssen es ja zu 100 % wissen...  ;)

ღ PeCaPe ღ

Schau doch mal, ob ihr keine Schwangerenberatung in der Nähe habt.
Bei uns (obwohl nur Kleinstadt) gibt es mehrere. Die sind sehr nett, erklären alles und helfen auch gern beim Ausfüllen des ganzen Krams.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





beℓℓɑ1979

@pecape: Danke für den Tipp, wüsste jetzt zwar spontan nicht, dass es sowas bei uns gibt, aber ich mal mich mal schlau!

jeja

danke sonina so verstehe ich es in jedem fall besser dank deiner erklärung
danke für die mühe