Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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lucky81

vielleicht weiß das auch jemand krieg ich als hausfrau in elternzeit mit 1. kind auch mutterschaftsgeld von der krankenkasse?

habe die krankenkasse letztes jahr erst gewechselt von meiner krankenkasse zur familienkrankenversicherung der  krankenkasse meines mannes (er war schon immer in einer anderen)


ein neuer Engel bewohnt den Himmel
mein Sternchen Angel 11.02.2011 (SW 8+0)


♡mupselmama♡

Nein Muschu geld bekommt man nur, wenn man arbeiten geht. Früher gab es da was aber heut nimmer
♡21.07.08♡04.02.11♡04.02.11♡16.08.13♡07.12.17♡ Et.3.3.2022♡

lucky81

Zitat von: *Britta&Julina* am 25. Januar 2011, 20:20:48
Nein Muschu geld bekommt man nur, wenn man arbeiten geht. Früher gab es da was aber heut nimmer

ah ok


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Melli27

Hallöchen

Ich habe zwar noch etwas Zeit aber ich dachte ich wühle mich jetzt schonmal soweit es geht durch den Elterngeldantrag, dann hab ich das fertig, jetzt wo ich Zeit und Ruhe dazu habe *g*

Also der errechnete ET bei mir ist der 6.4, bekomme ja auch erst MUtterschaftsgeld und wollte danach Elterngeld beantragen. Also quasi LM 1-12 (auszahlung aber auf 24. gestreckt).
Mein Mann möchte jetzt direkt nach der Geburt (also den 1.LM) und den 9.LM zu Hause bleiben... Geht das auch so gesplittet??





Butterflyes

...
#454
...

♡mupselmama♡

Melli27 - Bin mir nicht sicher, aber ich glaub man muss zwar min. 2 lbm elternzeit beantragen kann diese aber frei aufteilen. Am besten ruf mal bei deiner elterngeld stelle an, die können dir das genau sagen  :)

Butterflies - Ob du wirklich als quasi alleinerziehend geltest weiß ich nicht würde ich auch mal bei der zuständigen Elterngeldstelle erfragen. WENN aber schon, denke ich das dir die 2 monate elterngeld gestrichen werden sobald ihr zusammen zieht. Sobald solche änderungen bevor stehen muss man die ja der elterngeldstelle umgehend bekannt geben. Ich denke nicht das sie in dem fall dann die 2 "extra" monate zahlen würden.

lg
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sani26

Hallo,

so langsam versuche ich mich auch mit dem Thema Elternzeit + Elterngeld auseinanderzusetzen.
Mein ET ist der 10.06.2011. Ich würde gern bis zum 31.12.2012 Elternzeit beantragen- Ist dies möglich u. wie ist das mit dem Elterngeld geht nur 12 bzw. 24 Monate Zahlung?

Freue mich auf eure Antworten.

Nana2010

Ich muss auch noch mal eine Elternzeit/-geld-Frage loswerden ;):

Mein Mann wird ja nach der Geburt 1 Jahr in Elternzeit gehen. Diese haben wir auch schon bei seinem AG schriftlich beantragt (natürlich mit voraussichtlichem ET!).

Aber es wird ja nun mal so sein, dass die Kleine niemals "pünktlich" kommt. Was ist das dann mit der Elternzeit?
Z. B. kommt sie jetzt 10 Tage eher (Männe hätte Glück, da er dann schon Urlaub hat):
Ändert sich dann das "Ende" seiner Elternzeit um 10 Tage? Nein, oder? Weil das Einstiegsdatum bleibt ja...

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.... Ist dieser Zeitraum der Elternzeit jetzt fix? Könnte man diese nochmal korrigieren? Haben wir eventuell Nachteile dadurch, wenn die Kleine zu früh/bzw. zu spät kommt?


lucky81

auch nochmal ne frage hab, weil das heute jemand erzählte

für baby 2 bekomm ich da nur noch für 6 monate geld?

bin seit juni2009 nicht mehr arbeiten gewesen und noch in erziehungszeit mit meiner maus


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kitsune

Hallo! :)

Ich habe eine Frage.. Und zwar: Muss mein Freund einen Monat am Stueck von der Arbeit "wegbleiben", um Elterngeld zu bekommen, oder kann man das aufteilen? So dass er zb. im ersten Monat zwei Wochen und im zweiten Monat zwei Wochen zu Hause ist?



lucky81

Zitat von: kitsune am 08. Februar 2011, 13:34:18
Hallo! :)

Ich habe eine Frage.. Und zwar: Muss mein Freund einen Monat am Stueck von der Arbeit "wegbleiben", um Elterngeld zu bekommen, oder kann man das aufteilen? So dass er zb. im ersten Monat zwei Wochen und im zweiten Monat zwei Wochen zu Hause ist?

ich glaub das muss ein kompletter monat sein


ein neuer Engel bewohnt den Himmel
mein Sternchen Angel 11.02.2011 (SW 8+0)


wuusaa

hi!

Bei uns ergeben sich arbeitsmäßig in den nächsten Monaten auch einige Änderungen. Momentan sind wir beide fest angestellt. Bei mri wird das auch bis zum Ende der Elternzeit so bleiben (darf da ja eh nich gekündigt werden). Mein Mann macht sich jetzt im Frühjahr selbstständig und hätte dann rein theoretisch auch die Möglichkeit 2 Monate Elternzeit zu nehmen (geht jetz als AN nicht weil wir das Geld noch brauchen). Wirkt sich das irgendwie finanziell aus? Ich hatte vor 1 Jahr zu nehmen. Also voll. Jetzt da er ja aber danna uch könnte, hab ich dann Anspruch auf 14 Monate Elterngeld oder ist dsa jetzt komplett irrelevant, weil man als Selbstständiger eh keinen Anspruch hat? Ich hoffe ihr versteht was ich mein ^^

LG

*Sternchen wacht für immer über uns (10/2013, 9. SSW)*
08/2014 positiver SST - schön festkrallen kleines Geschwisterchen!

jazz

hallo

habe da auch mal ne frage:
weiß jemand ob mn sich das erste jahr voll elterngeld zahlen lassen kann und trotzdem 2 jahre zu hause bleiben kann oder evtl. sogar 3?

Vielen Dank schonmal



Melli27

Also soweit ich weiß geht das. Nur bekommst du dann halt das 2. bzw. das 3. Jahr kein Geld mehr....





Tini^_^

Ich stimme Melli zu! Du musst dich nur früh genug entscheiden, wie lange du Zuhause bleiben möchtest. Verlängerung von einem Jahr auf zwei oder drei ist nicht nachträglich möglich - nur von zwei auf drei.

Nana2010

Habe mich jetzt endlich mal durch den ganzen Papierkram (Elterngeld, Kindergeld, etc.) gewühlt.

Jetzt will die Elterngeldstelle ja eine Bescheinigung von meiner Krankenkasse, dass ich Mutterschaftsgeld bekomme.
Habt ihr so eine Bescheinigung bekommen?

Mir hatte meine Krankenkasse "nur" das Geld überwiesen. Mehr nicht. Kein Schreiben, kein Piep.

MUSS ich diese Bescheinigung jetzt erst noch anfordern, oder kann ich es auch so versuchen?

Exotic-Animal

Ich bekomm zwar kein Mutterschaftsgeld, aber weiß, dass man normal diese Schreiben, ob Mutterschaftsgeld oder nicht, auf Anfrage von der Krankenkasse bekommt. Mir haben die es auch gleich per Email geschickt, dass ich es sofort wegschicken konnte! ;)

---

Ach übrigens, ich hatte doch nicht gewusst, wie es aussieht mit Elterngeld, wenn man vorher kein ALG bekommen hat und auch nicht arbeiten war... Also ich habe eine Zusage bekommen für den Mindestbetrag von 300 € für ein Jahr bzw. 150 € für zwei Jahre! ;)

KaLoJo

Hallo Mädels,

ich hoffe jemand von euch kann mir helfen. Ich lese nun ständig überall das der Partner 2 Monate Elternzeit nehmen muß.

Wir wollen abe rnur einen Monat Elternzeit für den vater haben.

Sprich:  Den 1. Lebensmonat wollen wir gemeinsam Elternzeit nehmen und LM 2 bis 12 gehe ich in Elternzeit.

Stimmt es das der Vater 2 Monate nehmen muß?






l

Dropsknopf

soweit ich das kenne ja! Der Vater muß 2 Monate mindestens in Anspruch nehmen!
Er könnte ja noch 1 Monat mittendrin oder am Ende nehmen  ;)


Unser 6.Jahr!


KaLoJo

@drops

Da teilen sich die Meinungen. Wenn ich die 2 zusätzlichen Partnermonate in anspruch nehmen will dann muß er 2 monate nehmen.

Aber wir wollen ja den 1.Lm sozusagen gleichzeitig nehmen und ich dann die restlichen allein. also 14 monate wollen wir gar net.

Nun steht da aber irgendwie das ich automatisch im 1.und 2.LM Elternzeit habe und der Mann somit keinen Anspruch auf Elterngeld.

HILFE!!!!!  ich seh da nicht durch.......






l

Pico

Die ersten zwei Lebensmonate bist du doch in Mutterschutz noch und da bekommst du dein Mutterschutzgeld und da kann dein Mann auch 1monat elternzeit nehmen...

ღ PeCaPe ღ

Das Problem hatten wir auch grad.
Mein Mann hat den ersten LM Elternzeit genommen, bekam sein Elterngeld aber erst nach Rückfrage, wann er denn den zweiten Monat nimmt.
Falls er ihn nicht nimmt, muß er den ersten auch zurückzahlen.
Er muß nun irgendwann bis LM14 seinen zweiten Monat nehmen.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





Nana2010

Mein Mann ist seit der Geburt unserer Tochter in Elternzeit.
Mia wurde am 17. März geboren.

Bekommen wir dann auch noch rückwirkend für den März Elterngeld?
Oder erst ab April?

Die Elterngeldstelle hat jetzt nämlich "nur" 2 Monate rückwirkend gezahlt und dann ab dem 1.6. wieder ???

Ich bin verwirrt!!!!

ღ PeCaPe ღ

Es wird in Lebensmonaten bezahlt, nicht in Kalendermonaten.
Also vom 17.März bis 16.April ist der 1. LM und vom 17. April bis 16. Mai der zweite Lebensmonat.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





Nana2010

Ich schon wieder  ;)

Mein Mann ist ja jetzt 1 Jahr in Elternzeit. Es ist ja so, dass man, wenn die Ehepartner sich die Elternzeit teilen, auch noch für 2 weitere Monate Elterngeld bekommt.

Nun meine Frage:
Kann ich diese 2 Monate Elterngeld für mich jetzt auch noch beantragen?
Dasselbe zur Elternzeit: Kann ich bei meinem Arbeitgeber jetzt noch Elternzeit beantragen für's nächste Jahr?
Oder hätte das alles (mit der Elternzeit meines Mannes) in einem beantragt werden müssen (also direkt nach der Geburt)??