Unverheiratet - gemeinsames Sorgerecht beantragen? Vaterschaft anerkennen?

Begonnen von Feelina, 25. Oktober 2010, 19:04:52

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Feelina

Angeregt durch den Nachnamenthread habe ich mir gerade ein paar Gedanken übers Sorgerecht etc. gemacht...

Wir sind unverheiratet (weil mein Liebster da irgendwie nicht in die Puschen kam  :P) und wollen jetzt schwanger und im Winter auch nicht mehr heiraten. Hochzeit steht also erst in 1-2 Jahren an.

Habt ihr Erfahrungen mit geteiltem Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung?

Ganz blöd gefragt, was ist der Vor- bzw. Nachteil wenn er die Vaterschaft anerkennt oder eben nicht?

Und zum Sorgerecht... habt ihr das geteilt? Ich bin mir da irgendwie unsicher. Ich möchte ihm auch im Falle einer Trennung das Kind nicht vorenthalten, davon halte ich nichts. Ich habe aber z.B. gelesen, dass ich bei einem geteilten Sorgerecht nicht mal umziehen dürfte ohne sein okay und das finde ich ja schon ganz schön krass! Dann könnte ich keine Entscheidung alleine treffen, richtig? (ist das bei einer Scheidung eigentlich auch so?)

Wie habt ihr das geregelt??


Nini

huhu!

also mit dem nachnamen okay. das kann ich gut verstehen, wenn das kind den nachnamen der frau haben soll und ich werde es vielleicht auch so machen.

aber ich finde, der vater hat ein recht auf das kind und wenn man zusammen ist, als paar zusammen lebt, man sich gemeinsam für das kind entschieden hat, kann ich nicht verstehen, warum der vater nicht auch das sorgerecht haben soll!

ich persönlich würde es doch sehr egoistisch finden.

der vater hat ein recht auf das kind, außer er tut ihm nicht gut. aber ich denke, das wird bei euch nicht so sein, sonst wäret ihr nicht zusammen...

nun ja, das ist meine meinung dazu.

liebe grüße, nini



gänseblümchen

hey :)

also mein freund und ich sind auch nicht verheiratet ;)
und wir erwarten im januar unser baby...

der papa hat die vaterschaft anerkannt, muss er um das gemeinsame sorgerecht zu erhalten... haben wir beim jugendamt gemacht, da ist es kostenlos...:)

ich bin auch der meinung das der papa das gleich recht auf sein kind hat, wie ich :) und jetzt hat auch das baby das gleiche recht, wie ein kind bei verheirateten eltern...

unser baby bekommt auch den nachnamen vom papa, weil wir eh irgendwann heiraten werden und dann den nchnamen von meinem freund nehmen werden...

lg

"Sei frech und wild und wunderbar"




Greta

Hi Feelina,

indem er die Vaterschaft anerkennt, wird er der rechtliche Vater, d.h. er hat Umgangsrecht (unanhängig vom Sorgerecht), aber auch Unterhaltspflicht (auch das unabhängig vom Sorgerecht, sogar unabhängig vom Umgangsrecht).

Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass Ihr beide das Recht (und die Pflicht) habt, Entscheidungen für Euer Kind zu treffen- gemeinsam. Für KiGa-/Schul-Anmeldung etc. müsste er mit unterschreiben (auch wenn das in der Praxis oft anders ist), da Ihr beide Euch einig sein müsst. Wenn das bei einer Trennung nicht mehr möglich wäre, dann kann man ggf. das Einverständnis vom Gericht ersetzen lassen. Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo lebt das Kind) kann nach einer Trennung vom Gericht geregelt werden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Sprich: Das gemeinsame Sorgerecht (das man als Ehepaar automatisch hat) bedeutet, dass die Eltern gemeinsam die Belange des Kindes regeln können und müssen.

LG,

Greta




Feelina

Huhu!

Danke für eure Antworten!

Vielleicht kam die Frage nicht ganz richtig rüber. Ich möchte das Kind gar nicht vorenthalten, ich finde auch, dass es UNSER Kind ist und natürlich auch der Vater ein Recht darauf hat.

Ich kenne mich nur mit den Konsequenzen eines geteilten oder alleinigen Sorgerechts gar nicht aus, ich habe mich damit noch nie beschäftigt. Deswegen die Frage hier um mehr Infos zu bekommen. Ich weiß gerne bescheid bevor so eine wichtige Sache entschieden wird.

@Greta: danke für die Infos, das hilft mir schon weiter, ich hab da echt noch gar keine Ahnung!

Vielleicht mache ich mir nur Gedanken, weil ich jetzt schwanger irgendwie so ein großes Sicherheitsbedürfnis habe. Ich fand es nie schlimm nicht vor dem Baby zu heiraten, aber irgendwie stört es mich jetzt doch ein bißchen  :-\


Greta

Hi Feelina!

Mit der gemeinsamen Sorgeerklärung (womit Ihr das gemeinsame Sorgerecht bekommt) habt Ihr den gleichen Status wie ein verheiratetes Paar, was das Sorgerecht angeht. Konsequenz ist, dass Ihr aufeinander angewiesen seid bei Entscheidungen, also gleichberechtigt.

Ja, das ist eine weitreichende Entscheidung. Muss aber nicht jetzt getroffen werden; Ihr habt Zeit, Euch das zu überlegen. Und könnt Euch auch beraten lassen, z.B. beim Jugendamt. Da könnt Ihr im übrigen auch jetzt schon die Vaterschaft anerkennen lassen (oder auch die Sorgeerklärung abgeben).

LG,

Greta