Wann muss ich was beantragen???

Begonnen von Ina84, 04. November 2008, 14:32:20

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Ina84

Hilfe - bekomme so langsam Panik. Ich weiss gar nicht wann ich was und wie und bei wem beantragen muss.  :-[
Wann und wo muss ich Elternzeit beantragen. Möchte erst mal für ein Jahr zu Hause bleiben. Wann und von wem bekomme ich Elterngeld? Kindergeld muss ich doch erst nach der Geburt beantragen, oder? habe ich noch was vergessen?  :-\ Sorry, Fragen über Fragen!



HahneGirl2

Elternzeit beantragst Du in Deiner Firma.

Den Kindergeldantrag sowie den Antrag auf Elterngeld stellst Du wenn Dein Baby auf der Welt ist.
Die entsprechenden Formulare bekommst Du bei Deiner zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung.

Ich würde mir die Formulare rechtzeitig besorgen und schon einmal ausfüllen, so dass Du diese nach der Geburt zügig verschicken kannst.

Ich habe meine Formulare gestern bereits "fertiggemacht" und muss eigentlich nur noch den Namen und das Geburtsdatum unseres Zwerges einsetzen und die Geburtsurkunde beifügen.

Ich denke wenn Du das vorher machst hast Du nacher keinen Stress damit!

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen!

LG Ellen

Ina84

Oh das hört sich ja schon mal gut an. Nur wann muss ich die Elternzeit dann beantragen??? Danke dir schon mal  :-*



shiri

elternzeit für dich...7 Wochen vor Antritt...
heißt wenn du direkt ein Jahr daheim bleiben willst....
bei MuSchu spätestens eine Woche nach Geburt beantragen...
ohne MuSchu 7 Wochen vor ET....

Tipp: überleg dir ob du wirklich nur ein Jahr beantragen willst...damit verschenkst du u.U. die Chance auf das 2. und 3. Jahr...(heißt, dann wärst du von der nettigkeit deines AG abhängig um zu "verlängern")
besser ist, 2 jahre zu beantragen...eher zurückkommen ist meist einfacher möglich....außerdem hast du  bei beantragung von 2 Jahren automatisch ein Recht auf das 3.Jahr....(kannst, musst es aber nicht nehmen)


ich für meinen Teil, beantrage 2 Jahre und komme nach einem Jahr mit 30 Stunden/Woche zurück...und überlege mir dann ob ich nach zwei Jahren wieder Vollzeit kommen möchte, oder noch ein Jahr Teilzeit dranhängen möchte :)


Die Elternzeit für deinen Mann muss man auch 7 Wochen vor Antritt beantragen....wichtig! wenn er den ersten Lebensmonat daheim bleiben will....7 Wochen vor errechnetem ET Antrag abgeben!!!


LG
Shiri

kleines_baerchen

#4
.

Ina84

Also kann ich die Elternzeit schon kurz vor der Geburt beantragen, richtig? Mein Vertrag läuft allerdings nur bis Sommer 09. Sollte ich dann trotzdem direkt 2 Jahre nehmen, oder in dem Fall doch erst mal nur eins  :-\



Traumtaenzerle

Ich hänge mich einfach mal mit meiner Frage hier dran. Da ich in der ersten Schwangerschaft nicht gearbeitet habe, habe ich das jetzt irgendwann (hoffentlich bald) alles zum ersten Mal vor mir. Lacht mich also nicht aus, wenn ich so überhaupt keine Ahnung habe.

Zitat von: shiri am 04. November 2008, 18:48:22
elternzeit für dich...7 Wochen vor Antritt...
heißt wenn du direkt ein Jahr daheim bleiben willst....
bei MuSchu spätestens eine Woche nach Geburt beantragen...
ohne MuSchu 7 Wochen vor ET....

Was ist denn der Unterschied zwischen Elternzeit und Mutterschutz? :-[

LG, Traumtänzerle



shiri

#7
@Ina84
läuft dein Vertrag aus (befristet)? Wenn ja, weiß ich nicht wie sich das dann verhält. Ist Elternzeit von einem unbefristeten Arbeitsvertrag abhängig?

Als Frau mit Mutterschaftsgeld musst du theoretisch die Elternzeit erst in der Woche nach Geburt beantragen.
Praktischer finde ich diese Sachen mit dem AG vorm Mutterschutz geklärt zu haben. (meine Meinung)

@Traumtänzerle
Als Frau in einem pflichtversicherten Arbeitsverhältnis hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld (MuSchu war falsch ausgedrückt, meine Mutterschaftsgeld)....Mutterschaftsgeld ist pauschal von der Krankenkasse plus Aufschlag vom AG in etwas dein bisheriges Gehalt...
da das höher ist als das Elterngeld beginnt deine Elternzeit erst 8 Wochen nach Geburt. Freiwillig Versicherte bekommen in Abhängigkeit ihrer Krankenversicherung evtl auch Geld.
Als Studentin/ Hausfrau bekommst du kein Mutterschaftsgeld und beginnst deine Elternzeit schon direkt nach Geburt.
Blöd ist, dass die zwei Mutterschaftsmonate nach Geburt von der Elternzeit abgezogen werden.