Beschäftigungsverbot = Krank ?

Begonnen von Sonnenschein0108, 09. Februar 2010, 19:02:44

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Sonnenschein0108

hab mir grad mal den Beitrag mit dem Beschäftigungsverbot durch gelesen. Wollte da aber nichts reinschreiben, weil meine Frage doch etwas anders ist.

Bin zur Zeit arbeitslos, da mein Betrieb von heute auch morgen zu gemacht hat. Hab eh schon tierisch ärger mit denen, weil die mich in Sachen stecken wollen die ich  nicht will, zumal ich mit deren Hilfe eh noch nie was gefunden habe. Bin froh das ich noch nicht so oft auf die angewiesen war.
Muss denen ja nun irgendwann mitteilen das ich Schwanger bin.
Ist das Beschäftigungsverbot gleich zu setzen mit nem Krankenschein. Frage nur wegen dem Krankengeld.
Soweit ich weiß, steht mir Arbeitslosengeld zu solange ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Aber mal ehrlich, wer nimmt ne Schwangere? Und ne Übergangslösung würde mir um ehrlich zu sein nur mein Elterngeld versauen.
Hab schon überlegt mich krank schreiben zu lassen, aber da gibts ja auch im Endeffekt weniger Kohle.

Kann jemand helfen? Ab wann muss ich das dem Arbeitsamt mitteilen??????
DANKE

hartcloud

Hallo,
also soviel ich weiss, hast du 3 Monate Zeit deinem Arbeitgeber mitzuteilen dass du schwanger bist. ich denke, das es da mit dem Arbeitsamt keinen Unterschied macht.
Ich denke, solange du keine generelles Arbeitsverbot hast, können sie dich ganz variabel einsetzen, es sei denn, du lässt dich bis dahin immer krank schreiben, jedoch könnte ich mir vorstellen, das du dann dein Geld von der Krankenkasse bekommst und das ist, glaube ich, noch weniger als vom Arbeitsamt. Hab al gehört, das die nur prozentdual zahlen.
Da du schwanger bist, wird das Arbeitsamt bestimmt nur schwer einen Arbeitgeber finden, der dich übernimmt, könntest also gute Chancen haben.

Nana, Luca+Joshua

Huhu,

das Beschäftigungsverbot gibts nur dann, wenn die Arbeit, welche du machst, eine Gefahr für das Wohl von Mutter und Kind bedeutet.
da du aktuell keine Arbeit hast, kann auch kein BV ausgesprochen werden, für was denn ? ???

da Du schwanger bist, wird das AAmt dich sicherlich niergends unter bringen können, von demher sehe ich keinen Grund dich krank schreiben zu lassen oder dir ein BV zu besorgen.
Ich persönlich kenne keinen AG der eine schwangere einstellt, da der sofort weiß, die dame fällt in naher Zukunft für einige zeit aus und deshalb sucht ja kein AG nen Arbeitnehmer.

ich würds dem AAmt so bald als möglich mitteilen und fertig.
Solltest Du doch eine Stelle angeboten bekommen und diese wäre zu "gefährlich oder anstrengend" für schwangere nach dem MuSchu - gesetz, dann kannst auf ein BV hoffen

LG Nana
Spontan nach 2x Sectio Geburtsbericht - unser Wunder ist perfekt :-*


Sonnenschein0108

das Problem an der Sache ist, dass das AA versucht mich überall rein zu stecken. Sicher stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wäre schön, wenn ich was für ein halbes Jahr finde, was unsere Situation verbessert, aber wie gesagt, wer stellt schon ne Schwangere ein.

Lt vor 3 Monaten unterschriebener Eingliederungsvereinbarung, bin ich verpflichtet mich x-mal pro Monat zu bewerben. Was aber meines Erachtens sinnlos bzw. Geldverschwendung.
Nur sind die im Moment so drauf, dass die wegen jedem Sch***eiß mit Sperrzeiten drohen und auch durchziehen, wenn du nicht das Gegenteil beweisen kannst. Für mich alles unverständliches Neuland, wozu zahl ich da denn ein wie bekloppt????

Bella32

Es ist doch richtig, dass man sich bewerben muss, warum dem Staat unnötig auf der Tasche liegen? Die handeln ganz normal, sie wissen ja nicht mal, dass Du schwanger bist.

Und davon abgesehen, wenn Du wirklich arbeiten wolltest, würdest Du auch welche finden, auch als Schwangere. Man muss das bei Einstellung nicht sagen, dass man schwanger ist. Und ansonsten gibt es auch Zeitverträge.

Meines Erachtens bekommst Du eh nur den Mindestsatz von 300 Euro an Elterngeld. Denn wenn Du schon seit 3 Monaten arbeitslos bist (da komme ich nun drauf, wegen dem da unterschriebenem Eingliederungsvertrag) und angeblich noch 6 Monate arbeiten wollen würdest, dann haste gerade mal 3 Monate normalen Verdienst und vermutlich 9 Monate Arbeitslosengeld und da bekommt man nur den Mindestsatz. Das ist aber ohne Gewähr und nur eine Vermutung, herausgelesen aus Deinem Text.

Doro

Würde an deiner Stelle auch schnellstens beim AA bescheid sagen das du schwanger bist, weil wie sollen sie sonst wissen das sie dich in bestimmte Bereiche nicht mehr stecken können. Mit Sicherheit bekommst du dann auch nochmal einen Termin bei deinem Sachbearbeiter und ihr könnt deine ganze Situation nochmal neu besprechen.

Was ein Berufsverbot und Arbeitslosigkeit angeht. Ich selber habe ein absolutes Berufsverbot ausgesprochen bekommen und in der Zeit ist dann mein bisheriger Arbeitsvertrag ausgelaufen. Kann ich dir nicht empfehlen absichtlich, also als wünschenswert herbeizuführen. Das Arbeitsamt zahlt nämlich nicht, da du nicht verfügbar bist, die Krankenkasse allerdings auch nicht, da eine Schwangerschaft keine Krankheit ist und nur im Krankheitsfalle Krankengeld zusteht. Ende vom Lied, keiner zahlt irgendwas, um ne Krankenversicherung mussst dich selber kümmern.

Also sieh zu das de schnellstmöglichst zum AA kommst und deine Schwangerschaft mitteilst. Bewerben musst dich halt in dem geforderten Umfang, schließlich forderst du auch Leistungen, da kann auch eine Gegenleistung erwartet werden. Letztentlich zahlt dir aber das AA für jede nachgewiesene Bewerbung aber auch einen Anteil von 5€ (Stand von vor 2Jahren), also hast auch nicht die grossartigen finanziellen Verluste zu erwarten





Sonnenschein0108

@bella32
Zitat von: Bella32 am 10. Februar 2010, 08:54:30
Und davon abgesehen, wenn Du wirklich arbeiten wolltest, würdest Du auch welche finden, auch als Schwangere. Man muss das bei Einstellung nicht sagen, dass man schwanger ist. Und ansonsten gibt es auch Zeitverträge.

Sicher muss ich das dem Arbeitgeber nicht zwingend mitteilen, zumindest nicht bei der Einstellung. Aber meinst du nicht, dass ich dann voll den Spießroutenlauf habe, wenn das kurz drauf im wahrsten sinne des Wortes sichtbar wird?!?!
Ich liege dem Staat nicht unnötig auf der Tasche, ich habe jahrelang dort einbezahlt und das recht, dass man mich unterstützt, da meine Arbeitslosigkeit nicht willkürlich herbei geführt wurde.

Was das Elterngeld angeht: Es wird von den letzten 12 Nettoeinkünften berechnet. Warum sollte ich da nur 300 euro bekommen, wenn ich durch meinen Job auch ein "gutes" Arbeitslosengeld bekomme??????????


hartcloud

@ Doro: ist dein vertrag ausgelaufen als du noch Schwanger warst, oder als dein kind schon auf der Welt war? Mein Vertrag läuft im Babyjahr aus, hast du ne Ahnung, von wo ich dann Geld bekomme? Wo muss ich das dann beantragen?