Hallo!
Ich habe eine Frage zur Situation von schwangeren Krippenerzieherinnen:
Ich arbeite bei einem privaten Träger und bin wegen unserer Schwangerschaft von der Arbeit im Kinderkontakt freigestellt worden, weil ich keinen Immunschutz gegen Zytomegalie habe.
Dann hat mein Arbeitgeber einen Monat lang überlegt, ob er mich in der Verwaltung einsetzen möchte. Gestern habe ich erfahren, dass sie nicht genügend Arbeit für mich hätten und ich rückwirkend zum Datum der Bekanntgabe nun das geringere Krankengeld statt meinem Gehalt bekommen soll. Das würde unser Einkommen und zudem das Elterngeld reduzieren. Diese Aussage hat mich überrascht, weil ich ja nicht krank und zudem arbeitsfähig bin.
Auf der Seite newbielink:http://www.gew.de/Gesundheitsschutz_bei_schwangeren_Erzieherinnen.html [nonactive] habe ich zudem gefunden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Gehalt bis zum Mutterschutz zu zahlen, wenn er keine anderweitige nicht gefährdende Tätigkeit anbieten kann.
Gilt das nur für öffentliche Träger?
Wer weiß was?
Herzlichen Dank für jede Antwort!!