weiterhin arbeiten?

Begonnen von Alva, 06. September 2011, 16:51:20

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Alva

Hallo ihr!

Ich habe einen 400 Euro Job (neben dem Studium), der auch ganz offiziell eingetragen ist. Ich hab auch Anspruch auf Urlaub, die ersten 3 Tage einer Erkrankung Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber ich werde nur nach geleisteten Stunden bezahlt.
Ich arbeite bei einer Frau mit körperlichen Behinderung. Die Arbeit umfasst alles, was so um Haushalt anfällt (Kochen, Waschen, Putzen, Einkaufen,...) und Pflege. Also Duschen oder Waschen, Windeln wechseln und die ganzen Kleinigkeiten, die man bei sich halt auch macht. Dabei muss ich sie mehrmals täglich an der Rückenlehne des Rollstuhls hochziehen oder auch ihren Oberkörper im Bett anheben.
Die Dienste dauern in der Regel 24 Stunden. Wenn ich früher gehen möchte, muss ich jemanden finden, der mich vertritt (es sei denn ich melde mich krank, dann muss sich die Koordinatorin drum kümmern). Das mit der Nachtarbeit und die Länge des Dienstes würden sich aber vermutlich regeln lassen. Achja, und weils eben im MT geschrieben wurde: Ich arbeite immer alleine.

Jetzt kommen die ganzen Fragen: Meint ihr ich muss mit einem Berufsverbot rechnen? Wenn ich das ausdrücklich möchte - darf ich weiterhin nachts arbeiten? Wenn ich ein BV bekomme, bekomme ich dann weiterhin Geld?

Wäre toll, wenn irgendjemand sich richtig gut auskennen würde.  ;) Meinen FA Termin hab ich erst am 16. und da ist auch die Dienstplanbesprechung für Oktober... Es ist also insgesamt etwas kurzfristig. Und ich wüsste gerne, auf was ich mich einstellen sollte.
Danke schon mal.

Liebe Grüße,
Alva
Erziehung ist Beispiel und Liebe - sonst nichts. (Fröbel)

Am 17.5.2012 mit 55cm, 3950g und 36cm Kopfumfang geboren und hat unsere Herzen sofort erobert:


Am 25.10.2014 mit 55cm, 4140g und 36,5cm Kopfumfang geboren und macht unsere Welt noch schöner:

simoneb1982

Hi!
Nachts darfst du ja eh nicht mehr arbeiten! Viele die in der Pflege sind, die ich kenne, haben BV. Du bekommst dein Gehalt ganz normal weiter und der Arbeitsgeber holt es sich von der Kasse wieder und so kann man für dich auch Ersatz besorgen.
Ich bin zur Zeit krank geschrieben und bekomme nächste Woche einen BV, bin ex. Altenpflegerin. Bei mir spielte auch wg der gesundheits eine Rolle, da ich probleme während der Schwangerschaft hatte bzw. habe.
Sprich mit dem Arzt darüber. Vielleicht gibts die Möglichkeit einen Termin eher auszumachen?!
LG Simone

MoinMoin

Das Nachts arbeiten würde mich noch nicht mal stören in der SSW, ABER das schwere Heben zum Beispiel aus dem Rollstuhl usw. Denn das ist ja wirklich ein absolutes Tabu in der Schwangerschaft, vor allem weil es sicherlich nicht grade 5 kg sind die Du dann hebst, oder?


Alva

Danke schon mal für eure Antworten.

@ Simone: Der Termin liegt so spät, weil das der früheste war, an dem auch mein Mann mitkommen kann. Und das ist uns sehr wichtig.
Ich wünsche dir alles Gute für deine Schwangerschaft

@ Moinmoin: Nachts arbeiten will ich eigentlich sogar, weil das der entspannteste Teil des Dienstes ist - ich darf schlafen und muss nur einmal aufstehen, wenn die Dame ins Bett möchte. Das stimmt schon, es sind definitiv mehr als 5 Kilo (und auch mehr als 10).
Erziehung ist Beispiel und Liebe - sonst nichts. (Fröbel)

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Nicole!


Hallo Alva,

Wenn du "nur" auf 400€-Basis arbeitest, von wievielen Diensten im Monat sprechen wir denn dann?

Um das Geld mußt du dir keine Sorgen machen, der AG zahlt eine Umlage und holt sich das Geld von der KK wieder und du bekommst dein Gehalt weiter.bis zum Beginn des MuSchu (Heißt für dich, dass du das durchschnittliche Gehalt der letzten 3-6 Monate bekommst).

Wahrscheinlich wird dich der Arzt mit einem Beschäftigungsverbot belegen und du darfst gar nicht mehr arbeiten.
Das Problem an der Sache ist, dass man ein BV in dem Moment aussprechen muß, in dem die Schwangerschaft bekannt wird (du mußt es deinem AG aber nicht vor Ende der 12.SSWo sagen) und das macht entweder der AG oder der FA.

Falls du wider Erwarten doch kein BV bekommst, darfst du bestimmte Tätigkeiten trotzdem nicht mehr machen. Wenn du allerdings gerne Nachtdienste machst, weil es auch keine "Arbeit" für dich ist, kannst du deinem AG natürlich anbieten, freiwillig Nachtdienste zu übernehmen und andere die Tagesarbeit machen zu lassen. Ob es sich darauf einlassen kann und will, steht auf einem anderen Blatt.

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg und eine schöne Schwangerschaft!

Alva

Erziehung ist Beispiel und Liebe - sonst nichts. (Fröbel)

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senni

Ich schieb das mal wieder etwas hoch.

Bin ab morgen in der 20. SSW und arbeite noch Vollzeit in der Altenpflege, meine Kollegen sind auch sehr nett zu mir und versuchen so viel wie möglich abzunehmen, zwischendurch (wenn "meine" Station dann soweit fertig ist) kann ich auch mal länger am PC sitzen um mich "auszuruhen"....
Aber irgendwie gehe ich doch jeden morgen mit nem Flauen Gefühl im Magen zur Arbeit, teilweise sind doch Bewohner da die (nicht absichtlich) unberechenbar sein können indem sie sich beim Laufen einfach fallen lassen oder auch mal vergessen wo sie sind und dann um sich hauen (kommt selten vor, ist mir aber schonmal passiert).
Außerdem ist es einfach nicht möglich das ich aufs heben ganz verzichten kann, sei es auch nur jemanden im Rollstuhl gerade zu rücken.

Jetzt wäre meine Frage ob das für ein BV reicht?
Ich hab einfach große Angst das doch irgendwas passiert.
Hab meinen nächsten Termin bei meiner FÄ am 06.01. und würde das dann mal ansprechen, aber reicht das?
Oder bin ich zu ängstlich?

Alva

Huhu Senni!

Ja, es reicht! Laut MuSchu darfst du auch nicht gelegentlich über 10Kilo oder regelmäßig 5Kilo heben. Bei mir war der Pflegeanteil ausschlaggebend. Sprich, auch Windeln wechseln während die Person liegt, zurecht rücken im Rolli, etc etc Zudem besteht z.B. beim Duschen der Personen eine erhöhte Rutschgefahr. Das waren die Gründe, die mir damals vom Roten Kreuz (meinem Arbeitgeber) genannt wurden, warum ich sofort ins BV geschickt wurde. Sprich mal mit deiner FÄ, oder am Besten vorher noch mit deiner Arbeitsstelle. Bis zum 6.1. ist ja doch noch hin...

Liebe Grüße,
Alva
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senni

Mit meinem Arbeitgeber könnte ich da wohl drüber sprechen, der wird mich aber mit Garantie nicht ins BV schicken (meine Kollegin war vor 3 Jahren Schwanger, ist dann auch erst im 7. Monat ins BV gegangen, weil der FA auch nicht so recht wollte, erst als es ihr richtig schlecht ging), ich denke da muß ich doch bis zum 06.01. warten und meiner FÄ das gut verpackt zurechtlegen.
Vielen Dank aber schonmal, ich berichte dann wieder. ;)

Pico

Nein Senni reicht nicht....Es gibt nette Fa die dir ein BV geben,aber er muss es nicht...das ist die Aufgabe deines Arbeitgebers....

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dein Arbeitsplatz so zu gestalten das du als Schwanger da arbeiten kannst...heißt also das du jeder zeit die möglichkeit hast die hinzulegen oder zumindest die Füße hochlegen kannst du nach ich glaube es wahren 4std. eine 30min. Pause mahcen kannst,du nur 8std. arbeitest höchtenst um 20uhr Feierabend hast und dann nichts mit Sekteten oder blut zu tun hast,genauso nicht mehr als 5kg zu tragen oder so...wenn dein Arbeitgeber das nicht leisten kann aus beliebigen gründen muss er dir ein BV geben...

Flips

Hallo Senni,

ich denke ja auch, dass da nur dein AG in der Pflicht ist. Zum einen deinen Arbeitsplatz nach den geltenden Richtlinien zu gestalten oder dir eine andere Tätigkeit anzubieten, oder am Ende ein BV auszusprechen. Wenn die darauf nicht eingehen, vielleicht erstmal den Betreibsrat informieren und dann irgendeine Stelle vom Arbeitsschutz oder so ansprechen.

Deine FA muss dir da kein BV aussprechen, das liegt in der Aufgabe deines AG.

LG Flips



Alva

Vermutlich haben die andern beiden Recht, dass der Arbeitgeber das BV aussprechen muss. Bei mir wars ja auch der AG. Hol dir doch das Gesetz aus dem Internet, drucks aus und markier die Stellen, die deiner Meinung nach nicht erfüllt sind. Da steht auch extra was drinnen, dass du z.B. auch gebückt keine Lasten bewegen musst, die dann 5Kilo entsprächen (z.B. beim Wickeln, falls du sowas machen musst). Dann geh zum Ag und verlange die Klärung dieser Punkte. Falls er sich dann immer noch quer stellt, kannst du´s immer noch im Januar beim FA versuchen. Ich schätze, dass du da um dein Recht kämpfen musst... :-\
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Okisu

Hallo,
also Du darfst/kannst eigentlich schwanger nicht länger in der Pflege arbeiten. Aber dein Arbeitgeben kann dich versetzen. d. h. dass du zB nur noch Bürokram usw machst. Also halt ein Arbeitsplatz an dem alle bereits genannten Kriterien erfüllt werden.

Ich arbeite(-te) auf einer Intensivstation und meine FA hat mir bei meinem ersten Termin direkt ein BV gegeben, da er weiß wie es im Krankenhaus zugeht. Besonders in Notfallsituationen kann man sich als Schwangere nicht schonen. Und auch der Kontakt mit Sekreten ist nicht vermeidbar. Ausserdem hatten die letzten Schwangeren bei uns auf Station auch ein BV.

Also du siehst es geht so und so. Aber sprech erstmal mit deinem Arbeitgeber. Und bei jedem Dienst deinem Baby ein schlechtes Gewissen gegenüber zu haben ist auch doof.



senni

Ich weiß das ich mein Recht da durchsetzen muß, finde das aber gar nicht so einfach  :-[
Ich möchte ja auch nach einem Jahr noch wieder zurück und bin dann auch irgendwie darauf angewiesen das mein Chef mich meine Stunden verringern lässt, weil ich das sonst mit der Betreuung nicht Regeln kann und eigentlich auch nicht anders möchte weil ich dann weder Mann noch Baby sehr viel um mich haben würde. :'(

Ich werde morgen erstmal mit meiner nächsten Vorgesetzten reden, mal sehen was sich da so machen läßt.

Vielen Dank schonmal an alle.

Flips

Ich kann deine Gefühle schon verstehen, aber ich denke, man sollte auf seinem Recht bestehen. Wenn dir etwas passiert, ist dein Ag dafür verantwortlich zu machen, und das wird er doch wohl auch nicht wollen, oder?
Was ist denn bei deinem Gespräch rausgekommen?

Gruß Flips