Künstliche Befruchtung von der Steuer absetzbar?

Begonnen von Seemaedchen, 30. Oktober 2008, 11:47:10

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Seemaedchen

Hallo zusammen,

kann man die Zuzahlung zur künstlichen Befruchtung von der Steuer absetzten?

Ich hab da was gelesen und irgendwie war das ganze wiedersprüchlich.

Was genau kann man absetzten?
Welche Voraussetzungen muss man haben?
Hat das schon jemand von euch gemacht?

Bei uns steht ja auch bald eine IVF an und da würde mich das sehr interessieren.

Ich hoffe ihr könnt was dazu sagen.

LG Anja
2. IVF positiv am 21.12.09
09.09.2010 Anna-Lisa. Wir lieben dich.

Feb 13: spontan Schwanger
leider FG bei 9+4
Aug 13: IVF abgebrochen, keine Schleimhaut -> IUI negativ
Okt 13:  IVF 1 4-Zeller => negativ
März 14:  IVF 1 4-Zeller => negativ

Miss_Marpel

Hallo Anja,

das Thema interessiert mich auch brennend, habe aber noch nix dazu herausgefunden.

Wir haben ja dieses Jahr schon 2 ICSIs, da würde sich das sicher lohnen, wenn man das etwas von absetzen kann.

mabaju

Hab mal bissl gesucht  ;) im Konkurenzforum da wo es so schöne Kurven gibt  ::) findet man den ein oder anderen beitrag dazu  ;)

Stärke wächst nicht aus körperlicher Kraft - vielmehr aus unbeugsamen Willen.

Mahatma Gandhi,

Schnuffy





Klecks wird für immer in unserem Herzen sein.

mabaju

Stärke wächst nicht aus körperlicher Kraft - vielmehr aus unbeugsamen Willen.

Mahatma Gandhi,

Schnuffy





Klecks wird für immer in unserem Herzen sein.

Nala

#6
Empfängnisunfähigkeit einer verheirateten Frau ist eine Krankheit in dem hier maßgeblichen Sinne (BGH, Urteil v. 17.12.1986 IVa ZR 78/85, BGHZ 99, 228; BSG, Urteil v.8.3.1990,3 RK 24/89, BSGE 66S.248).
Eine Künstliche Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, das wegen Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau sonst von ihrem Ehemann nicht gezeugt werden könnte (sog.homologe Befruchtung), erfüllt die Merkmale einer Heilbehandlung;
Aufwendungen hierfür können daher als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sein.

Hab' mal ein bißchen in der fachliteratur gestöbert. ;)

Seemaedchen

so, ich hab jetzt mal ein wenig nachgelesen.

@Waschmod, natürlich nicht in besagtem Forum.
;)

Die Zuzahlung ist wohl als "außergewöhnliche Belastug", wenn die Frau der Verursacher ist und wenn man die Grenze der "außergewöhnlichen Belastung" überschreitet, absetzbar.

Die Grenze liegt wohl bei:
bis 15.340 EUR Einkünfte p.a. = 5% der Einkünfte ist zumutbar
bis 51.130 EUR Einkünfte p.a. = 6% der Einkünfte ist zumutbar
darüber 7% der Einkünfte ist zumutbar
(ist wohl Bruttoeinkommen gemeint, die Quelle ist aber nicht ganz sicher)
und ich weiß auch nicht, ob das Gehalt beider Partner zählt (wir veranlagen zusammen)

Wenn man die Grenze überschreitet, kann man alle Zuzahlungen, also auch Zahnarzt, Praxisgebühr, Rezepgebüren ... absetzten. Also im Jahr der künstlichen Befruchtung lieber alle Belege sammeln.

so, vielleicht weiß sonst noch jemand was dazu.
Haben wir hier keine Steuer-Experten?

danke Nala, du warst schneller.
:-*
2. IVF positiv am 21.12.09
09.09.2010 Anna-Lisa. Wir lieben dich.

Feb 13: spontan Schwanger
leider FG bei 9+4
Aug 13: IVF abgebrochen, keine Schleimhaut -> IUI negativ
Okt 13:  IVF 1 4-Zeller => negativ
März 14:  IVF 1 4-Zeller => negativ

Nala

@seemädchen: Grundlage für die Ermittlung der zumutbaren Belastung ist der "Gesamtbetrag der Einkünfte"
                     (= die Summe aller Einkünfte).
                     Ja, bei der Zusammenveranlagung werden beide Einkommen addiert.

Miss_Marpel

ud was ist, wenn der Mann Verursacher ist?? Kann man es dann auch absetzen?? ???

Nala

Hab' jetzt auf die Schnelle nur ein Urteil des BHG (IV ZR 25/03 v. 03.03.04) gefunden, in dem es heißt die Kosten einer IVF auf Grund verminderter Spermaqualität des Mannes sind von einer privaten KV zu übernehmen, da es sich um eine Heilbehandlung handelt.
Ob das dann für's Steuerrecht auch gilt, muß ich noch forschen. Könnte es mir aber schon vorstellen.

Hase79

Huhu,

ich habs dieses Jahr versucht, mal schauen was dabei rauskommt. Allerdings wurde uns letztes Jahr eine zumutbare Auslage von 3500 Euro angesetzt. Also, bekamen wir nichts. Mal schauen, wie es bei der ICSI aussieht.

LG
hase
1. ICSI Mai 07
Blasensprung bei 27+5
5 Wochen später kommt Noah-Gabriel zur Welt!
*Noah-Gabriel*02.01.08*44cm*2055g*

1. Kryo November 08
Diagnose 36+4 linksseitige LKGS
*Mara-Sophie*05.07.09*53cm*4000g*

Familienplanung abgeschlossen ;-) nur noch Ratgeber :-)
Gerne Ansprechpartner bei Diagnose Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

jellybaby

Hallo Leute,

hier ist die Steuerexpertin  s-winken

Bin nur zufällig hier wieder mal gelandet und fand diesen Thread.

Nala hat schon alles wichtige geschrieben.

Einen Rat hab ich für Euch:
Lasst euch nicht von irgendwelchen Urteilen beeinflussen. Belege sammeln (jeden Beleg, der mit irgendwelchen Krankheiten zu tun hat) und trag es auf Seite 4 Der Einkommensteuererklärung ein. Wie geschrieben müsst ihr aber erst die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Dann hat alles erst eine Auswirkung auf den Steuerabzug.

Falls noch Fragen sind, dann einfach ne PN, weil ich hier nur selten lese.

Gruß Jellybaby und viel Erfolg allen *daumendrück*

Poldi

Ich kann mich jellybaby nur anschließen: Wir haben - zwar noch keine IVF (die kommt erst in die nächste Erklärung), aber z.B. das Spermiogramm vom letzten Jahr - als außergewöhnliche Belastung wegen Krankheit angegeben und es wurde anerkannt. Bei uns kommt aber unter diesem Posten auch immer viel zusammen, weil mein Mann Diabetiker ist und wir entsprechend viel Praxis-, Rezeptgebühren und andere Zuzahlungen leisten. Wie auch immer: Sammeln und probieren!
Ich freue mich, wenn es regnet.
Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.
- Karl Valentin -