BITTE SCHLIESSEN - DURCH TIPPS SCHON GEKLÄRT!!!

Begonnen von ✯✯, 13. Juni 2010, 10:22:15

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✯✯

hallo ihr lieben,

ich wende mich an euch, vielleicht kennt sich jemand aus?

Also Marius hat eine neue Arbeit begonnen, totaler Mist. 250 Stunden im Monat als Wachmann, NUR Nachtschicht und er hatte dann natürlich einen Kreislaufzusammenbruch.
Also hat er nur eine Woche gearbeitet und sein Arzt musste ihm Antidepressivas verschreiben.
Also war er 3 Wochen krank von dem Monat.
So- dann kam die Kündigung und der Satz: ja wir zahlen dir dein Gehalt einfach mal nicht.
Geil- dann nach Drohen mit Anwalt kam ein: wir zahlen nur die gearbeiteten Stunden, den Rest übernimmt die Krankenkasse. so ist das in Deutschland, wenn man  die ersten Wochen nach Wiedereinstellung krank ist.

Gut- freuen wir uns, rufen AOK an und der Mitarbeiter meint, Marius könne nix dafür, woher solle man das auch wissen und wir sollten einfach sein Attest einschicken.
Gemacht- und bekamen promt die Antwort: Wir zahlen Ihnen kein Krankengeld wegen § 49 sgb
in dem steht, dass man innerhalb von einer Woche des ersten Krankseins das Attest einschicken muss, sonst gibts kein Geld.

WAS SOLL DAS????? woher konnte Marius das wissen- somal der Mitarbeiter sich das auch gefragt hat??? Und wer zahlt jetzt sein Gehalt???? Hätte er nun lieber arbeitslos bleiben sollen????

Kennt sich da jemand aus??? Wenn es um die AOK geht, dann findet man im Netz reihenweise Beschwerden.... aber was sollen wir nun machen- das Gesetz steht und der Mitarbeiter hat uns auch schön ins Messer laufen lassen!!!

Brauchen jetzt dringend Rat... grad jetzt, wo ich eh im Mutterschutz bin und wir das Geld echt gut gebrauchen könnten... könnt nur heulen jetzt  :'( :'( :'( :'( :'( :'(

Deutschland nervt dermaßen....

barbia

#1
Ich würde es über einen Anwalt versuchen....

Mehr kann ich auch nicht raten.....

Fühl dich mal gedrückt.

Steht da noch welches SGB die in Anspruch nehmen?
Weil wenn ich § 49 sgb bei Google eingebe bekomme ich diese Resultate:
http://www.google.de/search?q=%C2%A7+49+sgb+&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a


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vielen dank :(

genau, das ist es,da steht dann:

(1) Das Krankengeld ruht,

5. solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,

barbia

Also hat er die Krankmeldung nachdem sein Arbeitgeber davón in Kenntnis gestetzt wurde, nicht der KK gemeldet?

Man bekommt doch immer zwei Scheine mit, einen für den AG und einen für die KK.

Dann muss er schleunigst zum Arbeitsamt.....


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zahlt das arbeitsamt dann?

hmm die sache ist, ich wusste selber noch nicht mal, dass es so geregelt ist, dass wenn er im ersten arbeitsmonat krank ist, die krankenkasse ihm sein gehalt zahlt.
davon hat der mitarbeiter ja auch nix erwähnt.

sein alter arbeitgeber hat ihn bis zum letzten tag nicht bei der aok angemeldet.
die wussten noch nicht mal, dass er arbeitet.

und dann hat er natürlich als er das erfahren hat, seine atteste genommen und eingeschickt, so wies ihm gesagt wurde.

und jetzt diese antwort...

barbia

Geh in Widerspruch und schick in morgen zum Arbeitsamt, mit der Kündigung vom Arbeitgeber. Er soll denen auch sagen, dass sein Ag es noch nicht für nötig gehalten hatte ihn als Arbeitend zu melden.


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was soll ich denn in den widerspruch schreiben?

danke für die hilfe.... ich glaub nicht, dass wir viel erfolg haben werden...thats deutschland

barbia

Versuch macht Kluch...

Geh einfach in Widerspruch, schreib:

In Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom .... gehe ich in Widerspruch.

Mehr erstmal nicht, dass reicht meistens zum Frist wahren. Und dann wie gesagt zum AA, ganz dringend. Wegen Geld und Versicherung und Co.


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okay... machen wir auf jeden fall.
bin total depremiert- wäre er doch einfach arbeitslos geblieben den einen monat, dann hätte er wenigstens sein einkommen gehabt.
vorallem weil er ja nix dafür kann, dass er arbeitslos wurde.

das ist alles so gemein- da willste ehrlich sein und nimmst irgend einen drecksjob an, und dann bekommst son schlag ins gesicht.

danke dir für die tipps... haben zwar schon abgeschlossen damit aber nun gut ^^ dann kann ich wohl doch noch nicht in mutterschutz gehen  :'(

schwalbe

Hey Pussy,
das ist ja ein Mist  :-[ Tut mir leid.
Aber wieso kannst du nicht in Mutterschutz gehen? Du bekommst doch dein Gehalt weiter bezahlt. Oder bist du selbständig? Dann geht´s wohl eher nicht...
Find das aber auch von der A*K unmöglich. Erstens, woher soll man das wissen? und zweitens weiß man i.d.R. in der ersten Woche die man krank ist noch gar nicht so genau, wie lange man nicht arbeiten kann.
LG,
Schwalbe s-hug
P.S. auf jeden Fall stimme ich biaundlucas zu. Leg erst mal schriftlich Widerspruch ein. Du musst in dem Schreiben keine Gründe angeben, aber damit verhinderst du, dass irgendwelche Fristen ablaufen.

someandany

Hallo Pussy,

ich hab den Thread eben kurz überflogen und irgendwo gelesen:

"Geh in Widerspruch und schick in morgen zum Arbeitsamt, mit der Kündigung vom Arbeitgeber. Er soll denen auch sagen, dass sein Ag es noch nicht für nötig gehalten hatte ihn als Arbeitend zu melden." (von Bia).

Was ich Dir dazu sagen kann ist, dass der Arbeitgeber NICHT dazu verpflichtet ist, dem Arbeitsamt zu melden, dass Marius eine Arbeit aufgenommen hat. Was für eine Leistung bezieht er denn? Arbeitslosengeld-I oder II?

Es könnte unter Umständen problematisch werden, wenn ihr dem Arbeitsamt die ARbeitsaufnahme nicht mitgeteilt habt (egal, wie lange sie andauerte). Denn mit etwas Pech und dem falschen Sachbearbeiter bekommt ihr nun noch eine Sperre - oder eine Sanktion. Das ist grundsätzlich rechtens, da ihr anzeige- und mitwirkungspflichtig seid. Vielleicht wird der Sachbearbeiter eine Ausnahme machen, wenn ihr ihm die Begleitumstände mitteilt (keine Lohnzahlung, Schwangerschaft etc.). Aber vielleicht habt ihr es beim AA ja auch gemeldet und somit kein Problem  ;)

Wollte nur darauf hinweisen ;)

annamina

wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat der arbeitgeber ihn nicht bei der krankenkasse gemeldet!? dann wäre das schwarzarbeit!!!! denn alle beschäftigungen müssen gemeldet werden. und diese meldung läuft über die krankenkasse. jetzt kommt es darauf an, wann der arbeitgeber seinen meldelauf für die krankenkassen macht. wir haben den immer nach der lohnabrechnung gemacht. also wenn z.b. am 15.05. jemand bei uns angefangen hat, so ging die meldung spätestens am 12.06. an die krankenkasse......jetzt weiß ich nicht, wei sein arbeitgeber das handhabt. wenn er aber schon ne weile bei dem arbeitgerb gearbeitet hat, dann müsste er die meldung schon abgegeben haben.
wenn dein schatz nen gültigen arbeitsvertrag hat und der arbeitgeber ihn nicht anmeldet, ja, dann macht der arbeitgeber sich strafbar!!! das würde ich an eurer stelle mal im hinterkopf behalten, bzw an eine geeignete stelle weitergeben.....

das mit den vier wochen stimmt. da müsste eigentlich die krankenkasse zahlen. also mir ist nicht bekannt, dass ein mitarbeiter deswegen schon einmal probleme mit der krankenkasse hatte. manche geben ihr krankenscheine ja auch erst viel später ab.



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hey danke für die vielen antworten!
ganz genau, sein chef hatte ihn bis zuletzt nicht angemeldet. er fing am 1.5. an und war bis zum ende des monats nicht angemeldet.
klar geht er zum arbeitsamt wegen arbeitslosengeld.
aber ich finde es echt krass, dass die aok es sich so einfach macht...
eigentlich können wir jetzt gar nix machen- denn sein alter chef hat ihn ja dann doch angemeldet, aber erst am 28.5..... oder?

von dem her, meinte der mitarbeiter der tollen aok, marius könne nix dafür und solle einfach alle atteste zusammen suchen, und zur aok schicken.
von einer einwöchigen frist SEIT dem ersten attest hat er nix erwähnt....

nun zahlt keiner.....

Bahia

Meldet man sich nicht selbst bei der Krankenkasse an? Man kann sich die Kasse doch aussuchen, daher würde es mich jetzt sehr wundern, wenn man sich da einfach auf den AG verlassen könnte.
Was allerdings stimmt ist, dass man eine Krankmeldung IMMER innerhalb von wenigen Tagen dem Arbeitgeber und der Krankenkasse schicken muss. Eben wegen der Entgeldfortzahlung.
Auch wenn man nicht weiß, ob man nur 1 Tag oder wochenlang krank geschrieben bleibt. Jeder gelbe Zettel muss da hin.
Das hilft Euch jetzt natürlich nicht mehr aber für die Zukunft solltet Ihr das beachten. Und eine andere Krankenkasse wählen, wenn die jetzt so unkulant sind.
Ich drück Euch die Daumen, dass Ihr noch irgendwas bekommt aber ich geb Dir Recht, der Verwaltungsapparat ist leider extrem unflexibel und unkulant :-[ also ggf nicht zu viele Hoffnungen machen :-*

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kündigen werden wir auf jeden fall...

hmm ich hab mich noch nie selber bei der krankenkasse anmelden müssen ^^

naja wir schicken heute den brief mit dem widerspruch los und dann muss er da noch unbedingt anrufen... naja...danke für die tipps.... :-[

steffi1901

Die Krankenkasse zahlt doch eigentlich erst Krankengeld, wenn mal länger als 6 Wochen krank ist. Vorher MUSS der AG das Entgelt ganz normal weiter zahlen!

Deswegen verstehe ich grad irgendwie gar nicht, was die AOK damit zu tun hat wenn ich ehrlich bin....
Unser Großer!



Marie ist da!



Wunder Nr. 3!!!

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darum hat sich die aok schon gekümmert..war ja klar..

hmm ja so hab ich das auch immer gemacht, aber marius meinte das brauche man nicht. man schickt nur das eine zum arbeitsgeber und das andere is nur wichtig wenn man krankengeld bezieht.

ja schon schön blöd. habs ja immer gesagt. man solle vorsichtig sein, aber nein. männer.
echt cool die ganze sache. bin jetzt sauer und hab senkwehen. passt perfekt grad alles.

@steffi
das dachte ich auch....aber erst ganz zum schluss, als wir mit anwalt gedroht haben meinte einer von seiner alten firma, dass wenn man den ersten monat arbeitet und da krank wird, zahlt die krankenkasse.

Pico

@Pussy:Oh man das ist ja acht alles dumm gelaufen bei euch!Wenn eine sache schiefläuft ok,aber bei euch sind es ja gleich zwei sachen.Ich drück euch die Daumen das es bald geregelt ist und ihr euer geld irgendwo her bekommt.Naja und beim nächstenmal wist ihr besserbescheid! Trotzdem zum Kotzen!

LadySunshine

Zitat von: ♥ Jana ♥ am 14. Juni 2010, 20:03:05
@steffie: Nein, nicht wenn man in der Probezeit ist, dann muss die KK zahlen! Bei meinem Freund waren es die ersten 3 Monate!

Jetzt echt? Das wusste ich auch noch nicht ??? Ich war im Februar mal ne Woche krankgeschrieben, da war ich 1 1/2 Monate in der Firma, also auch Probezeit. Da hat mein AG mir ganz normal weiter den Lohn gezahlt ???

Pussy, er hat doch sicher einen schriftlichen Vertrag ab 1.5.. Wenn sein AG ihn nicht bei dir KK gemeldet hat bzw. zu spät, dann ist das aber auch nicht so ganz seriös ::) Da würde ich auf jeden Fall hinterher...
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

marlen

Zitat von: ✪Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ✪ PussyKitten ♥ Muerte ✯ am 13. Juni 2010, 10:22:15
Wir zahlen Ihnen kein Krankengeld wegen § 49 sgb
in dem steht, dass man innerhalb von einer Woche des ersten Krankseins das Attest einschicken muss, sonst gibts kein Geld.

Da werdet ihr leider nicht viel tun können. Denn man ist genausos wie dem AG gegenüber verpflichtet der KK mitzuteilen, wenn man Krank ist. Und gegen dieses Gegsetzt anzugehen ist eher aussichtslos. Es tut mir leid für euch.
Zumal Krankengeld erst ab dem ersten Tag der 7.Woche krank sein gezahlt wird. Für alles andere kommt die Kasse nicht auf.


Ich habe einen Schatz gefunden und er trägt euren Namen...

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danke für die vielen antworten und das mitgefühl, ist lieb von euch..

naja er hat mit der aok getelt und die meinten, das entscheide alles jemand da oben, und er solle n brief aufsetzen mit genauer erklärung. aber das dauere.

das is sooo krass, da gibts sooo viele gesetze, die man beachten muss, sonst ist man gearscht, aber wenns darum geht, dass jemand anders oder der staat geld von einem will, da halten sie sich alle gesetze offen.

fehlerstaat bayern- bankrottes deutschland. das ist ... echt... typisch...
bin mal gespannt, wann die ersten rebellieren- wir bräuchten sowas wie in frankreich, da zünden sie die autos an, wenn sie durchschnittsbürgern an die tasche wollen...

wir haben einmal harzt 4 bezogen, einmal im leben. für 2 wochen. und zahlen dieses wieder zurück. warum? weil ein gesetz sagte: wenn sie ihr gehalt zum 30.02 erhalten, dann verlangen wir das rückwirkende harzt 4 zurück. erhalten sie ihr gehalt am 1.03. so zählt dieses gesetz nicht mehr.

schöne stolperfalle. lauter solcher gesetze..ich weiss schon, wieso ich selbständig wurde.... dem staat schenk ich keinen cent mehr...

Schwertlilie

#21
halt mal den ball flach. nur weil ihr, etwas verseppelt habt (nämlich den zweiten gelben zettel an die kk zu schicken), ist der staat scheisse  ::)

auf dem zweiten gelben zettel steht auch drauf, dass der unbedingt an die kk geschickt werden muss, um nachteile zu vermeiden.

ich würde versuchen, bei der kk im guten noch etwas zu erreichen anstatt hier stimmungsmache zu betreiben. mich nervt diese überspannte forderungshaltung. und immer nur den fehler woanders suchen und nie bei sich selbst.

hoffentlich habt ihr ein auto und das wird mal angezündet. das findest du bestimmt genauso fein, wie wenn die autos anderer leute brennen.

Quailegeist

@ pussycat: Ich muß leider auch sagen: worüber beschwert ihr euch? Daß es euch niemand GESAGT hat? Dickes sorry - es steht auf den Zetteln drauf!!! Wenn dein Mann meint, daß das für ihn nicht gilt, dann kann er doch hinterher nicht rumjammern!

Klar ist das Sch*** für euch, aber ich würde ganz und gar nicht bei der KK den wilden Willi markieren, sondern kleine Brötchen backen und freundlich bitten, ob man sich nicht irgendwie zu eurem Vorteil einigen könnte.

Denn rechtlich ist einfach nur klar, daß es euer Versäumnis war, egal aus welchen Gründen. Vielleicht ist die KK ja kulant. Ich wünsche es euch sehr (ehrlich gemeint!!).
Bla bla fu**ing bla ;D

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boah was soll denn dieser patzige beitrag??
schon klar, dass wir jetzt pech haben, aber lass sowas stecken- soweit sind wir nämlich auch schon mit unseren infos!!

wahnsinn!!!

Quailegeist

Bla bla fu**ing bla ;D